Wolf: Bundesrat setzt präventive Rudelregulierung in Kraft
Der Wolf ist auf dem Vormarsch – die Population hat einen rasanten Anstieg erlebt. Jetzt setzt der Bundesrat einen ersten Teil des neuen Jagdgesetzes in Kraft.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat setzt einen ersten Teil des revidierten Jagdgesetzes per sofort in Kraft.
- Damit sollen Konflikte zwischen Mensch und Wolf trotz wachsenden Rudeln reduziert werden.
- Schon im Dezember dürfen Kantone Wölfe erlegen, um zukünftigen Schaden zu verhüten.
Die Schweizer Wolfspopulation wächst rasant und stellt die Alpwirtschaft zunehmend vor Herausforderungen: Um das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu ermöglichen, hat der Bundesrat eine Anpassung der Jagdverordnung beschlossen.
2020 lebten noch rund 100 Wölfe in 11 Rudeln in der Schweiz. Heute ist diese Zahl bereits auf rund 300 Wölfe in 32 Rudeln gestiegen. Dieses rasante Wachstum führt zu vermehrten Konflikten mit der Alpwirtschaft. Denn die Anzahl der von Wölfen gerissenen Nutztiere hat stark zugenommen: Von 446 Rissen im Jahr 2019 auf 1480 Risse im Jahr 2022 – eine praktische Verdreifachung, wie Albert Rösti erklärt.
Bundesrat setzt ersten Teil des neuen Jagdgesetzes in Kraft
Um Konflikte zwischen Wolf und Mensch zu reduzieren, wurde das Jagdgesetz vom Parlament im Dezember 2022 revidiert. Der Fokus liegt nun auf einer proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln: Kantone dürfen präventiv handeln und nicht erst nach entstandenem Schaden.
Am ersten November dieses Jahres setzte der Bundesrat den ersten Teil des revidierten Jagdgesetzes befristet in Kraft. Diese schnelle Umsetzung sei angesichts des exponentiellen Wachstums der Wolfspopulation dringend notwendig.
Ab Dezember können die Kantone präventive Massnahmen ergreifen, um zukünftige Schäden zu verhindern. Bundesrat Rösti führt aus: «Ich betone: Es sind die Kantone, die letztlich entscheiden werden, ob ein Abschussgesuch gestellt wird.»
Rösti ist überzeugt: «Wenn wir jetzt nicht rasch handeln, geht das Wachstum der Wolfspopulation so weiter.» Dies sei mit «untragbaren Schäden und Verlusten ganzer Zuchtfamilien bei Nutztieren» verbunden, so der Bundesrat.
Wolf bleibt trotz Regulierung geschützte Art
Trotz der neuen Regelungen bleibt der Wolf eine geschützte Art. Kantone dürfen nur in begründeten Fällen ganze Rudel entfernen und müssen dabei die Mindestanzahl an Rudeln in einer Region berücksichtigen. Konkret bedeute dies, dass Wolfsrudel zwar präventiv reguliert werden dürften, allerdings nur unter Einhaltung strenger Kriterien.
Abschliessend fasst Bundesrat Rösti zusammen: «Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat damit dem Bedürfnis nach raschem Handeln entgegenkommt. Gleichzeitig haben wir eine Lösung gefunden, die der Arterhaltung genügend Rechnung trägt.»
Der erste Teil der revidierten Jagdverordnung wird vorerst befristet umgesetzt. Das gesamte Paket soll am 1. Februar 2025 definitiv in Kraft treten.