Efas-Abstimmung: Das sagen Bundesrat und Parlament
Die Schweiz stimmt am 24. November 2024 über die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen ab. Der Bundesrat und das Parlament plädieren für ein Ja.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat die Abstimmungskampagne für die Efas-Vorlage am 11. Oktober 2024 eröffnet.
Baume-Schneider erhofft sich Prämiensenkung
Derzeit werden stationäre Behandlungen von Kantonen und Krankenkassen gemeinsam finanziert, während ambulante Behandlungen ausschliesslich von den Krankenkassen getragen werden.
Die Efas-Vorlage sieht vor, dass Kantone und Krankenkassen die Kosten für alle Gesundheitsleistungen einheitlich aufteilen: Bis zu 73,1 Prozent sollen die Kassen aus Prämiengeldern bezahlen, mindestens 26,9 Prozent die Kantone.
Laut Baume-Schneider könnte diese Reform zu einer Kosten- und Prämiensenkung führen. Das Sparpotenzial wird auf mehrere hundert Millionen Franken geschätzt, wobei die genaue Höhe davon abhängt, wie die Akteure auf die neuen Anreize reagieren.
Ambulante Behandlungen oft sinnvoller
Die Befürworter argumentieren, dass die Reform die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen fördern würde, die oft medizinisch sinnvoller und kostengünstiger sind. Zudem soll die Koordination zwischen Gesundheitsfachpersonen verbessert werden, was unnötige Hospitalisierungen vermeiden und Heimeintritte hinauszögern könnte.
Lukas Engelberger, Präsident der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, betont die breite Unterstützung für die Vorlage. Ärztevereinigungen, Spitäler, der Apothekenverband, Pflegeheime, Spitex-Organisationen und Krankenversicherer stehen hinter der Reform.
Die Abstimmung über die Efas-Vorlage findet am 24. November statt. Bundesrat, Parlament und Kantone empfehlen ein Ja, während ein Komitee aus Gewerkschaftskreisen das Referendum ergriffen hat.