Die Schweiz stimmt am 24. November 2024 über die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen ab.
Pflegepersonal
Pflegepersonal läuft an Spitalzimmer vorbei (Symbolbild). - Keystone

Das Schweizer Gesundheitssystem basiert auf der obligatorischen Krankenversicherung, die allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu notwendigen medizinischen Behandlungen gewährt.

Die Finanzierung dieses Systems erfolgt durch drei Hauptquellen: Krankenkassenprämien, kantonale Beiträge und Kostenbeteiligungen der Patientinnen und Patienten.

Steigende Gesundheitskosten führen zu höheren Prämien

In den letzten Jahren sind die Gesundheitskosten und damit auch die Krankenkassenprämien stark gestiegen. Ein Grund dafür ist die uneinheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen, die zu Fehlanreizen führt.

Krankenkassenkarte
Mit den Gesundheitskosten steigen auch die Krankenkassenprämien (Symbolbild). - Keystone

Insbesondere werden dadurch unnötig viele stationäre Behandlungen gefördert, obwohl ambulante Behandlungen oft medizinisch sinnvoller und kostengünstiger wären.

Drei Behandlungsarten

Die aktuelle Finanzierungsstruktur unterscheidet zwischen drei Behandlungsarten:

Ambulante Behandlungen werden vollständig von den Krankenkassen finanziert, ohne kantonale Beteiligung. Stationäre Behandlungen werden zu mindestens 55 Prozent vom Wohnkanton des Patienten und zum Rest von der Krankenkasse getragen. Pflegeleistungen werden durch feste Beiträge von Patienten und Krankenkassen sowie den Restbetrag vom Wohnkanton finanziert.

Diese unterschiedliche Finanzierung führt dazu, dass für Krankenkassen und Spitäler stationäre Behandlungen oft finanziell attraktiver sind als ambulante, obwohl letztere häufig medizinisch sinnvoller und kostengünstiger wären.

Parlament will KVG ändern

Um diese Problematik anzugehen, hat das Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen. Ziel ist eine einheitliche Finanzierung aller Leistungen, unabhängig von der Behandlungsart.

Baume Schneider
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider spricht während der Herbstsession des Parlaments zum Thema Efas (Symbolbild). - Keystone

Künftig sollen die Kantone mindestens 26,9 Prozent und die Krankenkassen höchstens 73,1 Prozent der Kosten übernehmen.

Diese Reform soll die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen fördern, die Versorgung koordinieren, Transparenz bezüglich Kosten herbeiführen und die Prämienzahlenden entlasten.

Referendum ergriffen

Experten schätzen das jährliche Sparpotenzial dieser Reform auf bis zu 440 Millionen Franken.

Efas Nein
Der VPOD reicht im Bundeshaus ihr Referendum gegen die Efas ein. - Keystone

Allerdings bleibt die grundlegende Aufgabenteilung in der Krankenversicherung unverändert: Der Bundesrat legt den Leistungskatalog fest, Leistungserbringer und Krankenkassen vereinbaren die Tarife, und die medizinischen Entscheidungen bleiben bei Ärzten und Patienten.

Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung am 24. November über die Vorlage ab.

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