Berliner Verwaltungsgericht hebt nächtliches Alkoholverbot in zwei Parks auf
In zwei zentralen Berliner Parks, dem Monbijoupark und dem James-Simon-Park, darf auch nachts wieder Alkohol getrunken werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Beschluss: «Widmungsgemässe Nutzung öffentlicher Grünanlagen zu Erholungszwecken».
Mit einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss hob das Verwaltungsgericht Berlin ein vom Bezirksamt Mitte verfügtes nächtliches Alkoholverbot auf. (Az: 24 L 183/22)
Das Verbot war am 21. Juli für die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verhängt worden und bis zum 11. September beschränkt. Nachts würden die Parks inzwischen hauptsächlich zum Konsum von Alkohol und «zum wilden Feiern» genutzt, hiess es zur Begründung. Dies habe zu Schäden geführt und widerspreche dem Zweck einer Grünanlage als Ort ruhiger Erholung.
Doch das Gesetz mache keinerlei Vorgaben, «auf welche Art und Weise Anlagenbesucher nach Erholung suchen dürfen», betonte nun das Verwaltungsgericht Berlin. Auch der Konsum von Alkohol sei «grundsätzlich eine widmungsgemässe Nutzung öffentlicher Grünanlagen zu Erholungszwecken».
Zwar räumten auch die Berliner Richter «erkennbar gewordene Missstände» ein. Grund hierfür sei aber nicht der Alkoholgenuss selbst, sondern «weitere Verhaltensweisen», die auch ohne Alkohol vorkämen. «Lärm, Vermüllung, wildes Urinieren und anderes rücksichtsloses Verhalten» seien aber ohnehin bereits verboten. Diese Verbote setze das Bezirksamt jedoch «nicht konsequent durch».