Die Bundesregierung erleichtert den Abschuss von Wölfen: Das Kabinett billigte am Mittwoch einen in langem Ringen ausgehandelten Gesetzentwurf von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD), demzufolge Wölfe künftig auch dann schon abgeschossen werden können, wenn sie «ernste Schäden» für Nutztierhalter verursachen.
Wölfe in einem Gehege
Wölfe in einem Gehege - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Wolf soll aber «streng geschützte Tierart» bleiben.
Ad

Bisher musste der betroffene Tierhalter in seiner Existenz bedroht sein, um eine Abschussgenehmigung zu erhalten.

Zudem soll bei wiederkehrenden Schäden «im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang» der Abschuss von Wölfen eines Rudels auch möglich sein, wenn nicht konkrete Einzeltiere als Verursacher ausgemacht werden können.

Weitere Regelungen klären, wen die zuständigen Landesbehörden mit der Jagd beauftragen dürfen. Dabei sollen örtliche Jäger nach Möglichkeit einbezogen werden. Ebenfalls geschossen werden sollen Hybride, also Mischlinge aus Wolf und Hund. Das Füttern und Anlocken von Wölfen wird ausdrücklich verboten, weil diese sich dadurch an Menschen gewöhnen könnten.

Umweltschützer kritisieren die geplante Neuregelung, auch wenn der Schutz des Wolfs im Grundsatz beibehalten wird. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) betonte am Dienstag, dass der Wolf eine «streng geschützte Tierart» sei.

Das in Deutschland ehemals ausgerottete Raubtier breitet sich seit Jahren vor allem in Ost- und Norddeutschland wieder aus. Während der Deutsche Jagdverband von mehr als tausend Tieren spricht, geht das Bundesumweltministerium von rund 400 Wölfen aus.

Schulze erklärte, durch den Kompromiss würden Herden einfacher vor wiederholten Rissen geschützt. Gleichzeitig bleibe der Wolf aber eine streng geschützte Tierart. Der Entwurf helfe dabei, «die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung in Deutschland zu ermöglichen».

Regierungssprecher Steffen Seibert zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss. Die Rechtssicherheit für Ausnahmen solle durch das Gesetz erhöht werden. «Vorrang hat immer der Schutz des Menschen», sagte Seibert.

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) erklärte, dass der Entwurf ein erster Schritt in die richtige Richtung sei. Angesichts zunehmender Risse von Nutztieren sei jedoch eine weitergehende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes notwendig. Die vom Ministerium geforderte beschränkte Bestandskontrolle sei mit dem Umweltministerium aber «nicht einigungsfähig» gewesen. Die Vizechefin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann (CDU), erklärte, Weidetiere hätten dasselbe Recht auf Tierschutz wie Wölfe.

Auch die FDP forderte weitergehende Änderungen. Frieden in den Dörfern werde erst herrschen, «wenn Schäden durch Wolfsrisse nicht erst nach Monaten, sondern umgehend entschädigt werden können», erklärte der Vizefraktionschef Frank Sitta. Die FDP wolle einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Beweislastumkehr bei Wolfsrissen vorsehe und den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufnehmen soll.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WolfJagdHundGesetzTierschutzFDP