Bundesumweltministerium: Klimakonferenz wird sich zu Marktmechanismen einigen
Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth hat sich zuversichtlich gezeigt, dass bei der UN-Klimakonferenz in Glasgow beim zentralen Streitpunkt Einbeziehung von Marktmechanismen eine abschliessende Einigung erzielt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Umsetzung des Artikels 6 von Paris-Abkommen seit Jahren ein Streitpunkt.
«Wir werden eine Vereinbarung zu Artikel 6 bekommen», sagte Flasbarth am Dienstag. Er bezog sich auf eine Regelung im Pariser Klimaabkommen von 2015, für deren konkrete Umsetzung bislang keine Regeln vereinbart werden konnten.
Die Option des Klimaschutzes durch die Einbeziehung von Marktmechanismen werde «nicht auf dem Papier bleiben. Sie wird funktionieren,» sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium.
Artikel 6 des Pariser Abkommens sieht einen Austausch- und Anrechnungsmodus für Treibhausgasminderungen im Rahmen von internationalen Klimaschutzprojekten vor. In diesem Rahmen können Staaten und die Privatwirtschaft Klimaschutzprojekte in ärmeren Staaten fördern, die diese sonst nicht hätten umsetzen können. Im Gegenzug können sich die Geber die dadurch erfolgte Einsparung von Treibhausgasemissionen gutschreiben lassen.
Nach welchen konkreten Regeln dies erfolgt, ist seit Jahren ein offener Punkt im sogenannten Regelbuch zum Paris-Abkommen. Nachdem bei den vorherigen UN-Klimakonferenzen 2018 in Kattowitz und 2019 in Madrid keine Einigung zu Artikel 6 erzielt wurde, sollen die Verhandler in Glasgow nun liefern.
Die UN-Klimakonferenz läuft offiziell noch bis Freitagabend, eine Verlängerung wie bei den Weltklimakonferenzen der vergangenen Jahre ist allerdings nicht ausgeschlossen. Zum konkreten Stand der Verhandlungen bei Artikel 6 wollte Flasbarth sich am Dienstag nicht äussern. Der Experte David Ryfisch von der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch sagte der Nachrichtenagentur AFP, es sehe in der Tat so aus, dass «die Artikel-6-Verhandlungen Fortschritte machen».
Ein Knackpunkt ist demnach weiterhin eine Regelung gegen Doppelzählungen, durch die sicher verhindert werden kann, dass sowohl das Projekt-Land als auch das Geberland sich die Emissionseinsparungen durch ein Klimaschutzprojekt anrechnen. Gerungen wird auch darum, ob Emissionszertifikate, die bereits unter dem 2020 ausgelaufenen Kyoto-Protokoll erworben wurden, weiterhin gelten. Mit der Aushandlung von Kompromissen in diesen Fragen wurden mittlerweile Norwegen und Singapur beauftragt.