Eine Kanadierin ist wegen «Bedrohung des US-Präsidenten» angeklagt worden. Sie hatte einen Brief mit hochgiftigem Rizin an Donald Trump verschickt.
Das Weisse Haus in Washington
Das Weisse Haus in Washington - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kanadierin ist in den USA wegen «Bedrohung des US-Präsidenten» angeklagt worden.
  • Die 53-Jährige hatte einen Brief mit Rizin an den US-Präsidenten verschickt.
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Gegen eine Kanadierin, die nach der Versendung eines Briefes mit hochgiftigem Rizin an Donald Trump festgenommen worden war, ist Anklage wegen Bedrohung des US-Präsidenten erhoben worden. Die 53-Jährige wurde am Dienstag einem Bundesgericht in New York vorgeführt.

Laut der Anklageschrift steckte in dem Umschlag mit dem Gift ein Brief an Trump, in dem die Frau den Präsidenten als «hässlichen Tyrannen-Clown» bezeichnete. Sie warf Trump demnach in dem Schreiben vor, «die USA zu ruinieren und ins Desaster zu führen».

Bei dem Gerichtstermin reichte der Richter im Namen der Angeklagten ein Plädoyer auf nicht-schuldig ein. Dadurch bekommt sie in dieser Phase des juristischen Procederes grössere Rechte gewährt, als wenn sie auf schuldig plädieren würde. Während des Termins sagte die Frau nur wenige Worte.

Bei Einreise in die USA festgenommen

Die Frau war am Wochenende festgenommen worden, als sie von Kanada in die USA einreisen wollte. Sie hatte eine Schusswaffe bei sich. Der Rizin-Brief an Trump war abgefangen worden und nicht bis ins Weisse Haus gelangt. Post für das Weisse Haus wird zuerst in Lagern ausserhalb von Washington sortiert und untersucht.

Nach Angaben der kanadischen Polizei sowie der US-Justiz hatte die Frau Briefe mit Rizin nicht nur an Trump, sondern auch an mehrere Adressen im US-Bundesstaat Texas verschickt. Den US-Angaben zufolge waren die Briefe an Beamte in Hafteinrichtungen gerichtet, in denen die 53-Jährige im vergangenen Jahr wegen illegalen Waffenbesitzes eingesessen hatte.

Rizin ist ein giftiges Eiweiss, das aus dem Samen des Wunderbaumes gewonnen wird. Bei Menschen kann die Substanz bei Einatmen, Schlucken oder Injektion zu schweren Organschäden führen, je nach Dosis auch zum Tod. Ein Gegengift ist nicht bekannt.

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