Einigung über einheitliche EU-Standards für Mindestlöhne
In der EU sollen bald einheitliche Standards für Mindestlöhne gelten. Die Länder und das Europaparlament haben eine entsprechende Einigung erzielt.
Das Wichtigste in Kürze
- In der EU ist es zu einer Einigung über einheitliche Standards für Mindestlöhne gekommen.
- Das Leben von Millionen Beschäftigten werde sich erheblich verbessern.
EU-Staaten und Europaparlament haben sich auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt. Nach Angaben des Verhandlungsführers des Europäischen Parlaments, dem CDU-Politiker Dennis Radtke beinhaltet der Kompromiss etwa Standards, wie gesetzliche Mindestlöhne festgelegt, aktualisiert und durchgesetzt werden sollen.
Zudem sehe das Gesetzesvorhaben vor, dass EU-Länder Aktionspläne festlegen müssen, um die Tarifbindung zu steigern, wenn deren Quote unter 80 Prozent liegt, bestätigte der Abgeordnete am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Das Leben von Millionen Beschäftigten werde sich erheblich verbessern.
Die EU-Länder teilten mit, dass gesetzliche Mindestlöhne künftig mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden sollen. Eine Ausnahme gebe es für Länder, die einen automatischen Indexierungsmechanismus anwenden. Hier gelte eine Frist von vier Jahren. Die Sozialpartner müssen den Angaben zufolge an den Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne beteiligt werden.
Neuer Mindestlohn in Deutschland
Beide Seiten müssen den Kompromiss noch formell bestätigen. Dann haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen.
In Deutschland war jüngst beschlossen worden, dass der Mindestlohn vom 1. Oktober an auf zwölf Euro steigen soll. Damit hat Deutschland bereits einen der höchsten Mindestlöhne in der EU. Nur in Luxemburg wird mehr gezahlt, wie aus Angaben des Statistischen Bundesamtes und des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht. Jedoch liegt die Tarifbindungsquote in Deutschland deutlich unter den nun angestrebten 80 Prozent.
Im Oktober 2020 hatte die EU-Kommission bereits einen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Bei der nun erfolgten Einigung bestand die Herausforderung, dass die EU-Verträge enge Grenzen setzen: Denn die Europäische Union darf keine konkreten Lohnhöhen vorgeben, sondern nur Leitlinien erlassen.