Europarat: Gegen Türkei ein Vertragsverletzungsverfahren
Der Fall gegen die Türkei wegen des inhaftierten Kulturförderers Osman Kavala geht erneut vor den Europarat.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Verfahren gegen die Türkei geht in eine neue Runde vor dem Europarat.
- Dies teilte das türkische Aussenministerium am Mittwoch mit.
Der Europarat hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei wegen der unrechtmässigen Inhaftierung des Kulturförderers Kavala weiter vorangetrieben.
Das Ministerkomitee der Strassburger Organisation habe dafür gestimmt: Der Fall wird erneut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vorgelegt. Dies teilte das türkische Aussenministerium am Mittwoch mit.
Ein Sprecher des Europarats wollte sich unter Verweis auf eine für Donnerstag geplante Stellungnahme nicht dazu äussern. Eine mit dem Fall vertraute Quelle in Strassburg bestätigte die Angaben aus Ankara jedoch.
Der EGMR hatte 2019 Kavalas Freilassung angeordnet, das Urteil wurde jedoch von der türkischen Regierung ignoriert. Der Europarat hatte daraufhin im Dezember ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet. Eine Frist zur Freilassung Kavalas ignorierte Ankara erneut. Mitte Januar ordnete ein türkisches Gericht an, dass der Kulturförderer in Haft bleibt.
Ohne Verurteilung in Haft
Der EGMR wird nun prüfen, ob die Türkei sein Urteil aus dem Jahr 2019 umgesetzt hat. Im Anschluss entscheidet das Ministerkomitee über weitere Schritte. Die Türkei könnte dann ihr Stimmrecht oder sogar ihre Mitgliedschaft im Europarat verlieren. Das türkische Aussenministerium warf dem Ministerkomitee vor, sich in «die Unabhängigkeit von Gerichtsverfahren» in der Türkei einzumischen.
Kavala sitzt seit mehr als vier Jahren ohne Verurteilung in Haft. Ihm wird vorgeworfen, die gegen die Regierung gerichteten Gezi-Proteste im Jahr 2013 finanziert zu haben. Ausserdem soll er an einem Putschversuch gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan im Jahr 2016 beteiligt gewesen sein. Kavala bestreitet die Vorwürfe.
Es ist erst das zweite Mal in der Geschichte des Europarats, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat eingeleitet wurde. 2017 hatte der Europarat ein solches Verfahren gegen Aserbaidschan wegen der Inhaftierung des Oppositionellen Ilgar Mammadow auf den Weg gebracht.