FDP wirft Regierung Tatenlosigkeit bei Sterbehilfe vor
Das Wichtigste in Kürze
- Verfassungsgericht hatte geltende Regelung gekippt.
«Sie hat sich offensichtlich endgültig festgelegt, Schwerstkranken ihren Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende nicht zu gewähren», erklärte die FDP-Gesundheits- und Rechtsexpertin Katrin Helling-Plahr am Dienstag in Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar das Verbot geschäftsmässiger Sterbehilfe gekippt. Die Karlsruher Richter erklärten den Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig, mit dem die «geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung» unter Strafe gestellt worden war. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse.
Das von Jens Spahn (CDU) geführte Bundesgesundheitsministerium erklärte in seiner Antwort auf eine Anfrage von Helling-Plahr nun, das Bundesverfassungsgericht habe zwar «in engen Grenzen» den Handlungsrahmen für eine mögliche Regulierung der Suizidhilfe aufgezeigt. Die Frage, ob das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Erwerb eines tödlichen Medikaments auf Antrag erlauben muss, sei aber nicht Gegenstand des Urteils gewesen. Die Auswertung des Urteils dauere auch wegen der Corona-Pandemie noch an.
«Die Corona-Krise darf nicht zur Standardausrede für die Untätigkeit der Bundesregierung werden», warf Helling-Plahr der Regierung vor. Trotz eines erheblichen Anstiegs an Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines Medikaments zum Suizid werde kein einziger Antrag bewilligt, kritisierte die FDP-Abgeordnete. Widersprüche würden kategorisch zurückgewiesen. Die Bundesregierung ignoriere «die höchstrichterliche Rechtsprechung wie am Fliessband - zu Lasten der Antragssteller».
Spahn hatte das Bundesinstitut in Erwartung des Karlsruher Urteils 2017 angewiesen, keine Erlaubnis für tödliche Medikamente zu erteilen. Über 100 Patienten haben Berichten zufolge seitdem eine Ablehnung erhalten.