Französische Nationalversammlung debattiert über Sterbehilfe-Gesetz
Frankreichs Präsident hatte angekündigt, eine aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben. Nun diskutiert die Politik über ein Gesetz.
Darf unheilbar kranken Menschen aktiv beim Sterben geholfen werden? Zu dieser sensiblen Frage haben am Montagnachmittag die Debatten in der französischen Nationalversammlung begonnen. Hintergrund ist eine Liberalisierung der Sterbehilfe, die Präsident Emmanuel Macron jüngst angekündigt hatte.
Dem Entwurf zufolge sollen erwachsene, voll zurechnungsfähige Menschen unter bestimmten Umständen um Sterbehilfe bitten können. Dies soll etwa der Fall sein, wenn sie an einer unheilbaren und schweren Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium oder Endstadium leiden, deren Schmerzen sich nicht lindern lassen.
Patientinnen und Patienten sollen innerhalb von zwei Wochen eine Antwort auf ihre Bitte erhalten. Die notwendigen tödlichen Medikamente sollen sie sich, wenn möglich, letztlich selbst verabreichen.
Passive Sterbehilfe ist in Frankreich bereits zulässig
Sterbehilfe ist in Frankreich ein umstrittenes Thema. Aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, ist bislang verboten. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe sind dagegen zulässig. Bei letzterer sollen starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen.
In den kommenden zwei Wochen sollen die Abgeordneten über mehr als 3000 Änderungsanträge debattieren. Anschliessend muss der Gesetzesentwurf auch dem Senat vorgelegt werden. Endgültig verabschiedet werden dürfte das Gesetz frühestens in einem Jahr.
Vorangegangen war ein langer Prozess mit Bürgerbeteiligung. Ein einberufener Bürgerkonvent hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte eine ethische Anwendung aktiver Sterbehilfe unter bestimmten strengen Voraussetzungen für denkbar.
Entwürfe für Sterbehilfe-Gesetz finden in Deutschland keine Mehrheit
In Deutschland hatten im Juli 2023 zwei Entwürfe für einen gesetzlichen Rahmen mit Bedingungen und Voraussetzungen für die Sterbehilfe im Bundestag keine Mehrheit bekommen. Hintergrund der Initiativen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein Verbot der geschäftsmässigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch 2020 gekippt hatte. Begründung: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben wurde verletzt.
Dabei hat geschäftsmässig nichts mit Geld zu tun, sondern meint eine auf Wiederholung angelegte Handlung. Mehrere Abgeordnete kündigten zuletzt an, einen neuen Anlauf für eine Regelung nehmen zu wollen.