Rutte: Ungarn hat in der EU «nichts mehr zu suchen»
Der niederländische Regierungschef hat auf das jüngst in Ungarn verabschiedete Homosexuellen-Gesetz mit Kritik reagiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU sie gemäss dem niederländischen Regierungschef «eine Gemeinschaft von Werten».
- Ungarn habe nach dem verabschiedeten Homosexuellen-Gesetz nichts mehr in der EU zu suchen.
Der niederländische Regierungschefs Mark Rutte hat Ungarn wegen des jüngst verabschiedeten Homosexuellen-Gesetzes scharf kritisiert. «Meiner Meinung nach haben sie in der Europäischen Union nichts mehr zu suchen», sagte Rutte beim EU-Gipfel in Brüssel. Er könne das aber nicht alleine entscheiden. Dies müssten die anderen 26 Mitgliedstaaten gemeinsam tun.
Ungarns Regierungschef Viktor Orban hatte sich bei dem Gipfel geweigert, das umstrittene Gesetz zurückzuziehen. Es war am Donnerstag in Kraft gesetzt worden und sieht die Beschränkung von Informationen über Homo- und Transsexualität vor. Offizielles Ziel ist der Schutz von Minderjährigen.
Anders als von Rutte suggeriert, gibt es aber kein Verfahren, um einen Mitgliedstaat aus der EU zu werfen. Nur aus eigenem Antrieb kann ein Land austreten.
Rutte: «Wir wollen Ungarn in die Knie zwingen»
Gegen Ungarn läuft aber wegen rechtsstaatlicher Defizite wie der Einschränkung der Unabhängigkeit der Justiz und Presse- und Meinungsfreiheit bereits ein Strafverfahren, das bis zum Entzug der Stimmrechte auf EU-Ebene führen kann. Bisher gab es für diesen Schritt keine ausreichenden Mehrheiten unter den Mitgliedstaaten.
«Ich kann sie nicht rausdrängen», sagte Rutte. Die EU müsse im Falle Ungarns Schritt für Schritt vorgehen. Orban müsse klar werden, dass die EU «eine Gemeinschaft von Werten» sei. «Wir wollen Ungarn in die Knie zwingen.»
Seit Anfang des Jahres hat die EU auch die Möglichkeit, Ländern Gelder zu kürzen, wenn ihre ordnungsgemässe Verwendung durch Rechtsstaatsdefizite beeinträchtigt wird. Allerdings wird dies bisher nicht angewandt. Grund sind Klagen Ungarns und Polens dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof. Nach einer Vereinbarung der Staats- und Regierungschefs soll das Urteil abgewartet werden, bevor der Mechanismus zum Einsatz kommt.