Senat will Vorwürfen zu angeblichem Komplott gegen Trump nachgehen
2017 soll das Justizministerium darüber diskutiert haben, Donald Trump vorzeitig abzusetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Justizministerium soll über eine mögliche Absetzung Donald Trumps diskutiert haben.
- Laut den Republikanern soll eine Art administrativer Putsch geplant worden sein.
Eine Palastrevolution gegen US-Präsident Trump? Die Gerüchteküche in Washington brodelt, eine Anhörung im Senat soll Klarheit bringen. Und der Hauptakteur, der alles von sich weist und abstreitet, verlässt demnächst die Bühne.
Sollte US-Präsident Donald Trump abgesetzt werden? Der Justizausschuss des US-Senats will jetzt Aussagen nachgehen, wonach im US-Justizministerium 2017 ernsthaft über die Möglichkeit einer vorzeitigen Absetzung von Präsident Donald Trump diskutiert wurde.
Anhörung im Senat
Der Ausschussvorsitzende, der Republikaner Lindsey Graham, sagte dem US-Fernsehsender CBS am Sonntag (Ortszeit), es gebe Anschuldigungen, dass Vize-Justizminister Rod Rosenstein damals eine Art administrativen Putschversuch geplant habe – durch die Anwendung des 25. Zusatzartikels der US-Verfassung.
Graham betonte, Rosenstein weise die Vorwürfe zurück. Daher wolle er eine Anhörung im Senat ansetzen, um herauszufinden, was wirklich passiert sei.
Rosenstein verlässt Justizministerium
Schon Mitte März will Rosenstein aus dem Justizministerium ausscheiden, berichtete der Sender CNN am Montagabend (Ortszeit) unter Berufung auf einen Mitarbeiter des Behörde.
Allerdings stehe der Abgang Rosensteins in keinem Zusammenhang mit den geplanten Untersuchungen, sagte der Vertreter des Ministeriums. Vielmehr wollte Rosenstein nach der Vereidigung des neuen Justizministers Bill Barr ohnehin verlassen, da Barr einen anderen Stellvertreter benannt habe.
Absetzung durch Vize und Minister
Der 25. Zusatzartikel der Verfassung in den USA sieht vor, dass der Vizepräsident und eine Mehrheit der Minister eine vorzeitige Absetzung des amtierenden Präsidenten in Gang setzen können, wenn sie der Meinung sind, dass dieser unfähig ist, die Rechte und Pflichten seines Amtes auszuüben.
Das Prozedere unterscheidet sich von einem Amtsenthebungsverfahren, das der US-Kongress gegen einen amtierenden Präsidenten anstrengen kann – etwa wegen Verrats, Bestechung oder anderer schwere Verbrechen und Vergehen.
Schon im vergangenen September hatte es Medienberichte gegeben, wonach Rosenstein 2017 – im Zuge des Rauswurfs des damaligen FBI-Direktors James Comey – vorgeschlagen haben soll, Trump heimlich abzuhören und einen Prozess zur vorzeitigen Absetzung des Präsidenten anzustossen. Rosenstein hatte das zurückgewiesen.