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Wissing: «Legalisierung bedeutet nicht Fahren unter Cannabis»

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Deutschland,

Am Deutschen Verkehrsgerichtstag wurde die Cannabis-Legalisierung diskutiert. Insbesondere eine mögliche Grenzwert-Erhöhung im Strassenverkehr gab zu reden.

Cannabis als rauschmittel
Mehrere Hanf-Blüten auf einer Hand ausgebreitet (Symbolbild). - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Deutschen Verkehrsgerichtstag wurde die kontrollierte Cannabis-Abgabe diskutiert.
  • Insbesondere eine mögliche Erhöhung des THC-Grenzwerts im Strassenverkehr wurde zum Thema.
  • Verkehrsminister Wissing stellte klar: Legalisierung bedeutet nicht fahren unter Cannabis.

Eigentlich hatte sich die Ampel-Koalition auf die Cannabis-Legalisierung in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Passiert ist seither kaum etwas. Der Diskussion um das Thema tut das allerdings keinen Abbruch.

So sagte der Bundesverkehr Volker Wissing (FDP) beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar (Niedersachsen): «Die Legalisierung des Konsums bedeutet nicht die Legalisierung des Fahrens unter Cannabis». Hier habe sich ein Missverständnis festgesetzt.

Konkret geht es um eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Strassenverkehr. Aktuell herrscht hier faktisch eine Nulltoleranzgrenze.

cannabis als rauschmittel
Symbolbild zu Cannabis als Rauschmittel. - AFP/Archiv

Wissing verwies auf die sogenannte Grenzwertkommission, ein Expertengremium, das das Verkehrsministerium berät. Diese ist sich demnach noch uneins über eine Erhöhung. Wissings Empfehlung an alle: «Nach Cannabiskonsum setzt man sich nicht ans Steuer.»

Hanfverband und Polizeigewerkschaft: Die Meinungen gehen auseinander

Die Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis geeinigt. Die Meinungen darüber, ob nun auch der TCH-Grenzwert beim Autofahren erhöht werden soll, gehen auseinander.

Der Deutsche Hanfverband sprach sich anlässlich des Verkehrsgerichtstags für einen neuen THC-Grenzwert aus. Der aktuell geltende Wert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum sei «ein analytischer Grenzwert».

Dieser habe nichts mit einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Konsumenten zu tun. Eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit sei erst bei deutlich höheren Werten möglich. Der Verband forderte deshalb «einen wissenschaftlich begründeten Grenzwert analog zu 0,5 Promille Alkohol».

Davor warnte die Deutsche Polizeigewerkschaft. Für Rainer Wendt, den Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft ist eine Grenzwert-Erhöhung der falsche Weg. Es sei ein Signal an Fahrzeugführende, dass Drogenkonsum und die Teilnahme am Strassenverkehr miteinander vereinbar seien.

Gewerkschaft der Polizei fordert mehr Aufklärungsarbeit

Mehr Aufklärungsarbeit von der Bundesregierung forderte die Gewerkschaft der Polizei. Deren Bundesvorstandsmitglied Michael Mertens bezeichnete es als «grossen Fehler, Cannabiskonsum zu verharmlosen». Erst recht vor dem Hintergrund der Wirkung auf das Reaktions- und Konzentrationsvermögen beim Autofahren. Die Bundesregierung habe «eine immense Aufklärungsarbeit» zu leisten.

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