Bundesgericht

Gemeinderat Zürich zieht Mindestlohn-Urteil vor Bundesgericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Stadt Zürich will das Mindestlohn-Urteil anfechten und ans Bundesgericht weiterziehen. Das Parlament hat sich mit 69 zu 50 Stimmen dafür ausgesprochen.

Mindestlohn
Zürich kämpft für die Einführung des Mindestlohns und will das Verwaltungsgerichtsurteil anfechten. (Archivbild) - keystone

Die Stadt Zürich will vor Bundesgericht für die Einführung des Mindestlohns kämpfen. Das Stadtparlament hat am Mittwoch mit 69 zu 50 Stimmen entschieden, das Verwaltungsgerichtsurteil von Ende November weiterzuziehen.

Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Städte Zürich und Winterthur keinen Mindestlohn einführen dürfen, weil dies gegen kantonales Recht verstosse. Dies will die Stadt Zürich nicht akzeptieren. Eine Mehrheit des Parlaments stimmte dafür, dieses Urteil nach Lausanne weiterzuziehen.

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich und von Winterthur hatten im Juni 2023 der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen deutlich zugestimmt. In Zürich hätte der Mindestlohn 23,90 Franken pro Stunde betragen sollen, in Winterthur 23 Franken.

Bürgerliche Gegner äussern rechtliche Bedenken

Auch die Stadt Winterthur dürfte voraussichtlich vor Bundesgericht ziehen. Der Stadtrat reichte bereits vorsorglich Rekurs ein. Der Parlamentsbeschluss steht dort jedoch noch aus.

Bereits im Vorfeld der Abstimmung äusserten die Gegner von bürgerlicher Seite rechtliche Bedenken. Roger Meier (FDP) gab sich auch am Mittwoch im Gemeinderat Zürich überzeugt, dass es keinen rechtlichen Spielraum für die Einführung eines Mindestlohns gebe.

Kommentare

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Die Kantone können zwingende Zuschläge auf den gesetzlichen Mindestlohn festlegen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 22 Franken pro Stunde. Bei der Inkraftsetzung von Artikel 110a wird die seit dem Jahr 2011 aufgelaufene Lohn- und Preisentwicklung nach Artikel 110a Absatz 4 hinzugerechnet.

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