Lex Koller wird im Berner Oberland viel zu lasch umgesetzt
Die Lex Koller soll verhindern, dass reiche Ausländer viele Schweizer Häuser und Land besitzen. Doch im Berner Oberland werden häufig beide Augen zugedrückt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Berner Oberland kaufen reiche Ausländer grosse Grundstücke und Immobilien.
- Ein Gesetz würde dies eigentlich verhindern, es wird aber in der Praxis lasch umgesetzt.
Russen, Omaner, Neuseeländer und Deutsche: Im Berner Oberland konnten superreiche Ausländer Grundstücke erwerben, die sie eigentlich nicht hätten bekommen sollen. Laut «Blick» ignorieren die Berner Behörden entsprechende Gesetze einfach.
Die Lex Koller ist ein Gesetz, welches den Kauf von Schweizer Land und Immobilien durch Ausländer erschweren soll. Zum Beispiel schreibt es vor, dass maximal ein Grundstück erworben werden darf. Dieses darf dann nicht 1000 Quadratmeter übersteigen, die Wohnfläche darf höchstens 200 Quadratmeter betragen.
Überschreitung der Grenzen gang und gäbe
In Adelboden, Gstaad und Grindelwald jedoch nehmen es die Regierungsstatthalter mit Lex Koller nicht ganz so genau. Zum Beispiel besitzt ein russischer Fussballclubbesitzer ein Grundstück von 1232 Quadratmeter in Gstaad. Michael Teuscher, Regierungsstatthalter vom Bezirk Obersimmental-Saanen, hält diese Überschreitung der Grenze für vertretbar: «Es hätte keinen Sinn ergeben, das Grundstück wegen 232 Quadratmetern zu verkleinern. Dies galt für uns als Nachweis für den Mehrbedarf.»
Das Bundesgericht handhabt die Regel des Mehrbedarfs aber viel strenger. Schon bei 80 Quadratmetern zu viel Fläche wird ein Kauf verwehrt: Es müsse nachgewiesen werden, «dass der Verwendungszweck eine grössere Fläche erfordert.» Dies aufgrund der Situation und Bedürfnisse des Käufers.
Ein omanischer Banker kaufte vor vier Jahren im Bezirk von Teuscher ein Grundstück von 2000 Quadratmetern. Der Regierungsstatthalter sagte, der Banker sei im Besitz eine Niederlassungsbewilligung der Kategorie B. Weil der omanische Staatsangehörige jedoch schon ein Haus in Gstaad besass, hätte er auch dann das Land nicht bekommen dürfen.
Mit diesem Argument konfrontiert sagt Michael Teuscher, der Banker habe gar keine B-Bewilligung, sondern eine C-Bewilligung. Mit dieser dürfen Ausländer uneingeschränkt viele Grundstücke kaufen.
Fehlende Baupläne, keine Überprüfungen
Im Bezirk Interlaken-Oberhasli nehmen es die Behörden auch nicht genauer. «In der Praxis» würden Überschreitungen «ohne weiteres bewilligt», so der stellvertretende Regierungsstatthalter, Sandro Wegmüller. Laut ihm könnten Grundstücke bis zu 500 und Nettowohnflächen bis 50 Quadratmeter grösser sein. Das ist in Grindelwald bei einem Neuseeländer und einem Deutschen der Fall.
Die Wohnfläche von Letzterem wurde nie durch Wegmüller oder seinem Chef kontrolliert. Bei einem Russen, der ein Haus am Brienzersee besitzt, fehlen laut «Blick» gar die Baupläne. Die Berechnungen der Wohnfläche hatte der Notar des Russen den Behörden geliefert. Wegmüller habe diese «nicht überprüft», sagt dieser selbst.