Im Kanton St. Gallen könnte die Niederlassungsfreiheit von anerkannten Flüchtlingen bald eingeschränkt werden.
St. Galler Kantonsrat
St. Galler Kantonsrat. - Keystone

Im Kanton St. Gallen soll die Niederlassungsfreiheit von anerkannten Flüchtlingen eingeschränkt werden. Nach einer überwiesenen Motion von SVP und Mitte-EVP hat die Regierung einen Vorschlag ausgearbeitet, den sie selber aber ablehnt.

Die SP kündigt an, die Gesetzesänderung notfalls vor Bundesgericht anzufechten. Der Schutz der Grund- und Menschenrechte dürfe nicht infrage gestellt werden – auch nicht vom St. Galler Kantonsrat, schrieb die SP in ihrem Communiqué vom Donnerstag.

Es bleibe zu hoffen, dass eine Mehrheit des Parlaments das diskriminierende Ansinnen zurückweise.

Gesetzliche Änderungen im Fokus

Die SP würde im Falle einer Überweisung des Gesetzesnachtrags umgehend das Bundesgericht einschalten. «Eine Schelte des Bundesgerichts wäre absehbar und für den Kanton St. Gallen einfach nur peinlich».

Die Motion, die nun zur kritisierten Vorlage führte, war im Rat umstritten und wurde im Februar 2022 schliesslich mit 59 gegen 55 Stimmen überwiesen.

Verlangt wurde eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Danach soll es möglich sein, anerkannten Flüchtlingen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, den Wohnort zuzuweisen.

Regierung gegen Vorlage

Die Regierung hält die Vorlage für völkerrechtswidrig. Ein Gutachten der Universität Freiburg komme zum Schluss, dass die Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit auch gegen Bundesrecht verstiessen, schrieb die Regierung zu der am Mittwoch veröffentlichten Vorlage, die nun in die Vernehmlassung gegeben wurde.

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