Strafuntersuchung gegen Tessiner Regierungsrat eröffnet
Gegen ein Mitglied der Tessiner Regierung läuft eine Strafuntersuchung. Es soll sich um Norman Gobbi (Lega) handeln, der in einen Verkehrsunfall involviert war.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Staatsanwaltschaft Tessin führt eine Strafuntersuchung gegen ein Regierungsmitglied.
- Es dürfte um Lega-Vertreter und ehemaligen SVP-Bundesratskandidaten Norman Gobbi gehen.
- Ihm wird vorgeworfen, bei einem Verkehrsunfall bevorzugt behandelt worden zu sein.
Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung gegen ein Mitglied der Kantonsregierung eröffnet. Laut Medienberichten handelt es sich um Norman Gobbi, der im November in einen Verkehrsunfall verwickelt war.
Gemäss Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Dienstag geht es um einen Unfall, der sich am 14. November 2023 in der Nähe von Stalvedro ereignete. Untersucht werde, ob es danach zu einer Straftat gekommen sei.
Hat Kantonspolizei ein Auge zugedrückt?
Konkret gehe es um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Begünstigung. Die möglichen Straftaten beträfen einen Kantonspolizisten und einen Unbekannten.
Laut Tessiner Medienberichten soll Gobbi nicht namentlich auf dem Unfallprotokoll aufgeführt worden sein. Auch soll sein Alkoholpegel beim ersten Test zu hoch gewesen sein.
Gobbis persönlicher Mitarbeiter bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA lediglich, dass der Regierungsrat im November in einen Unfall verwickelt war. Verletzt wurde dabei niemand.
Viele offene Fragen zum Verkehrsunfall von Norman Gobbi
Laut Informationen von Gobbis Mitarbeiter war der Regierungsrat «Opfer» des Unfalls und habe auch selber die Polizei alarmiert. Über die Frage, weshalb Gobbi in der Folge nicht im Unfallprotokoll aufgeführt wird, ist in den vergangenen Tagen und Wochen in den Tessiner Medien viel spekuliert worden. Gemäss Medienberichten soll der zweite Alkoholtest wieder «in der Norm» gewesen sein.
Auch die Politik ist bereits aktiv geworden. Der Fraktionschef der Mitte-Partei im Tessiner Grossen Rat reichte am 13. März eine Interpellation mit zahlreichen Fragen ein. Diese wird gemäss Programm des Tessiner Grossen Rats jedoch erst am 15. April behandelt.