Zürcher Staatsanwaltschaft meldet im Fall Diethelm Berufung an
Die Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil im Fall Diethelm vorsorglich Berufung anmelden, nachdem der SVP-Kantonsrat teilweise freigesprochen wurde.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gericht hat ein Urteil gegen SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm gefällt.
- Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
- Die zuständige Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil vorsorglich Berufung anmelden.
Der Fall des Schwyzer SVP-Kantonsrats Bernhard Diethelm dürfte auch das Zürcher Obergericht noch beschäftigen. Die zuständige Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil des Bezirksgerichts vom Montag vorsorglich Berufung anmelden.
Den endgültigen Entscheid über einen Weiterzug des Falls ans Obergericht werde die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Urteils fällen, wie die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte.
Das Bezirksgericht Zürich sprach Diethelm am Montag wegen Körperverletzung und des Besitzes und der Verbreitung verbotener Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Dazu erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken.
Freigesprochen wurde er jedoch von den Vorwürfen der versuchten Vergewaltigung sowie der Gefährdung des Lebens. Diethelm war angeklagt, eine Prostituierte in Zürich angegriffen zu haben.