Sauber darf aufatmen: Glücksspiel-Werbung für Sponsor nicht illegal
Sauber hat mit Stake einen Wettanbieter als Haupt- und Namenssponsor. Nun steht fest: Damit verstösst der Schweizer Rennstall nicht gegen hiesige Gesetze.
Das Wichtigste in Kürze
- Sauber darf aufatmen: Die Glücksspielwerbung für Hauptsponsor Stake ist nicht illegal.
- Die Schweizer Spielbankenkommission prüfte das Sponsoring-Verhalten genau.
- Der Glücksspielanbieter «Stake» ist in der Schweiz nicht zugelassen.
Der Formel-1-Rennstall Sauber betreibt keine unerlaubte Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Online-Geldspiel. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Spielbankenkommission und stellt das entsprechende Verfahren ein.
Bei dem Fall ging es um das Logo des Online-Spielanbieters «Stake», wie die Spielbankenkommission (ESBK) am Dienstag mitteilte. Das Logo des Sponsors zeigt Sauber an den Rennwagen, den Rennanzügen und auf der Webseite. Auch in den sozialen Netzwerken und bei Live-Übertragungen im SRF ist es prominent zu sehen.
Dadurch kam der Verdacht auf, dass Sauber Werbung für den in der Schweiz nicht bewilligten Anbieter von Online-Casinospielen macht. Die ESBK leitete deshalb 2023 eine Verwaltungsstrafuntersuchung ein. Sie untersuchte, ob ein Verstoss gegen das Bundesgesetz über Geldspiele vorliegt.
Stake-Sponsoring bei Sauber ist regelkonform
Das Ergebnis: Der Sponsoringvertrag mit «Stake» und der Sauber-Auftritt mit dem Logo sei grundsätzlich als Werbung zu bewerten. Bei der Prüfung der Illegalität zog die ESBK in Betracht, dass Sauber hauptsächlich international auftritt. Es würden in der Schweiz keine Auftritte mit dem «Stake»-Logo stattfinden.
Auch betrieb das Team keine explizit auf die Schweiz ausgerichtete Werbung. Zudem ist das Angebot von «Stake» in der Schweiz gemäss der Kommission nicht zugänglich. Die Plattform ergriff Massnahmen, damit sich keine Spielerinnen und Spieler aus der Schweiz auf ihr registrieren können.
Aus diesen Gründen stellt die ESBK das Verfahren ein. Sie hielt aber fest: «Dieser Entscheid ist kein Präzedenzfall». Sie werde weiterhin jedem Verdachtsfall auf Werbung für nicht bewilligte Spielbankenspiele nachgehen.