Schweiz nach obligatorischer Landesverweisung vom EGMR verurteilt

Keystone-SDA
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Frankreich,

Die Schweizer Justiz verletzt das Recht auf Achtung des Familienlebens – urteilt der EGMR.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hiess die Beschwerde eines dunkelhäutigen Mannes gut, der nach einer Personenkontrolle wegen Diskriminierung klagte. (Symbolbild)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Schweiz hat mit der Anordnung einer Landesverweisung gegen einen aus Bosnien-Herzegowina stammenden Mann dessen Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Der Betroffene war wegen des Transports von Kokain zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden.

In seinem am Dienstag publizierten Entscheid hält der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fest, die Schweizer Justiz habe die Interessen des Familienvaters und die öffentlichen Interessen nicht korrekt gegeneinander abgewogen. Sie habe sich nur auf die Art des Delikts und dessen Schwere abgestützt.

Dabei habe sie ausser Acht gelassen, dass der Verurteilte keine Gefahr mehr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Zudem habe sie weitere Umstände kaum gewichtet, wie die geringe Schuld des Betroffenen, den bisher leeren Strafregisterauszug, die lediglich bedingt ausgesprochene Strafe und die Folgen, die der Landesverweis für ihn und seine Familie habe.

Kommentare

Huldrych Ammann

Die Menschenrechte werden immer weiter definiert. Eigentlich kann man ALLES einklagen und hat gute Chancen in Strassburg. Auf keinen Fall darf diese weltfremde Rechtssprechung über die unsrige nationale gestellt werden.

User #3549 (nicht angemeldet)

Aus meiner Sicht kann man aus dem EGMR austreten. Es bringt uns nur Kosten und keinen nutzen.

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