Thurgauer Callcenter täuscht Betagte mit dubiosen Verkaufsmethoden

Ein 35-jähriger Deutscher steht wegen unlauterem Wettbewerb vor Gericht. Er soll bei mehr als 150 betagten Personen den Abschluss von Verträgen erwirkt haben.

Das Bezirksgericht Kreuzlingen in Thurgau. (Archivbild) - bezirksgericht.tg.ch

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft hat gegen einen 35-jährigen Deutschen Anklage erhoben. Er soll mit besonders aggressiven Verkaufsmethoden und irreführenden Angaben bei mehr als 150 betagten Personen den Abschluss von Verträgen erwirkt haben.

Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann beim Bezirksgericht Kreuzlingen wegen unlauterem Wettbewerb an, schrieb sie am Montag in einer Mitteilung.

Der Beschuldigte habe als Geschäftsführer von vier Gesellschaften mit Sitz im Kanton Thurgau «pflichtwidrig unterlassen, die Anwendung von besonders aggressiven Verkaufsmethoden und irreführender Angaben über Leistungen und deren Preise zu verhindern».

Ermittlungen auf Ersuchen deutscher Behörden

Im Auftrag der vier Gesellschaften sollen Callcenter mehrheitlich ältere und pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz in Deutschland angerufen haben.

Dabei seien «Waren und Dienstleistungen im Gesundheits- und Ernährungsbereich» verkauft worden, erklärte ein Mediensprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft ermittelte seit 2021 auf Ersuchen deutscher Behörden. Nun beantragt sie gemäss Mitteilung eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Busse von 10'000 Franken sowie ein dreijähriges Tätigkeitsverbot.