Kryptowährung: Anklage nach Onecoin-Anlagebetrug eingereicht
Nach dem Anlagebetrug der erfundenen Kryptowährung Onecoin hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kryptowährung Onecoin zockte die Anleger jahrelang ab.
- Nun hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage gegen Beteiligte erhoben.
- Ob die Anklage zugelassen wird, ist noch offen.
Kryptowährungen wie der Bitcoin haben sich weltweit etabliert, die Nachfrage nach Alternativen zu nationalen oder regionalen Währungen ist gross. Vor wenigen Jahren tauchte eine europäische Kryptoversion namens Onecoin auf - und wurde für Anleger zum Alptraum.
Erfundene Kryptowährung
Bei der Aufarbeitung des milliardenschweren Onecoin-Anlagebetrugs rückt ein erster Strafprozess in Deutschland in greifbare Nähe. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld habe eine Anklage gegen drei Beschuldigte eingereicht, teilte das Landgericht Münster mit. Ob die Anklage zugelassen wird, ist noch offen. Zuvor hatte die «Wirtschaftswoche» darüber berichtet.
Onecoin war eine frei erfundene Kryptowährung einer Unternehmerin aus Bulgarien, die in Süddeutschland aufwuchs. Von 2015 an versprach sie rosige Aussichten für das Konkurrenzprodukt zum Bitcoin. Und sammelte viel Geld ein, laut US-Ermittlern sollen es insgesamt vier Milliarden US-Dollar (3,62 Mrd CHF) sein.
Bei Auftritten vor grossen Menschenmengen wurde sie als neue «Krypto-Queen» bejubelt. 2017 tauchte sie unter.
Prozess betrifft deutsche Geschäftspartner der Kryptowährung
Die im selben Jahr begonnenen Ermittlungen der Bielefelder Staatsanwaltschaft betrafen den Betrug, der sich in Deutschland abgespielt haben soll. Es geht um Onecoin-Geschäftspartner in Deutschland.
Zwei Personen wird vorgeworfen, mehr als 300 Millionen Euro von Anlegern unter anderem auf die Kaimaninseln überwiesen zu haben. Einer weiteren Person legen die Ankläger vorsätzliche Geldwäsche und Mithilfe bei den Auslandsüberweisungen zur Last. Dabei soll der Beschuldigte billigend in Kauf genommen haben, dass das angebliche Kryptogeld im Zentrum eines gewerbsmässigen Betrugs gestanden habe.
Der Anwalt des dritten Beschuldigten teilte mit, er werde die Nichteröffnung des Hauptverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts beantragen. Die Gesetzeslage sei anfällig für Irrtümer und komplex, dies dürfe nicht zulasten seines Mandanten gehen, sagte Anwalt Michael Heuchemer.
Mandant hat Kontakt schnell wieder eingestellt
Sein Mandant habe bei Onecoin erst mitgemacht, «nachdem das Konzept bereits mehr als anderthalb Jahre etabliert war; er glaubte genauso wie damals massgebliche Teile der Finanzwelt an die Seriosität des Unterfangens». Seine Kontakte habe er recht schnell wieder eingestellt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte 2017 Konten sperren lassen, die in Deutschland für Onecoin-Transaktionen genutzt worden waren. Insgesamt hatte ein für Onecoin tätiges Finanzinstitut laut Bafin zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 rund 360 Millionen Euro angenommen. Als die Konten gesperrt wurden, waren noch 29 Millionen Euro darauf.