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Europarat fordert von Polen Einhaltung der Menschenrechtskonvention

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Frankreich,

Der Europarat hat Polen zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgerufen.

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EU-Fahnen in Brüssel. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ende November stufte das polnische Verfassungsgericht die Konvention jedoch als teilweise unvereinbar mit der polnischen Verfassung ein.

Der Europarat hat Polen zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgerufen. Die Generalsekretärin der Strassburger Länderorganisation, Marija Pejcinovic Buric forderte in einem Schreiben an Polens Aussenminister Zbigniew Rau am Dienstag Erklärungen dazu, wie Warschau gedenke seinen Verpflichtungen aus der Menschenrechtskonvention gerecht zu werden. Polen hatte die Konvention 1993 unterzeichnet.

Ende November stufte das polnische Verfassungsgericht die Konvention jedoch als teilweise unvereinbar mit der polnischen Verfassung ein.

Das polnische Justizministerium hatte den Fall vor das Verfassungsgericht gebracht, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Polen im Mai wegen der «irregulären» Ernennung eines Verfassungsrichters verurteilt hatte.

Buric bezeichnete das polnische Urteil als «beispiellos» und «ernsthaft besorgniserregend». Als Generalsekretärin des Europarats habe sie gemäss der Menschenrechtskonvention das Recht, von allen Unterzeichnerstaaten Erläuterungen dazu einzuholen, «wie ihr innerstaatliches Recht die wirksame Anwendung aller Bestimmungen der Konvention gewährleistet». Das letzte Mal, dass von diesem Recht gebraucht gemacht wurde, war demnach im Jahr 2015 gegen Aserbaidschan.

Der EGMR hatte Polen in den vergangenen Monaten mehrfach wegen seiner umstrittenen Justizreformen verurteilt. Dutzende weitere Verfahren sind in Strassburg noch anhängig. Kritiker werfen der rechtsnationalen Regierung in Warschau vor, mit ihren Reformen die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben. Der Gerichtshof wurde 1959 von den Mitgliedsstaaten des Europarates gegründet. Seine Aufgabe ist es, Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu prüfen und zu ahnden.

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