Rechtsschutz: Wer muss den Schnee vor meinem Haus räumen?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Schnee vor dem Haus ist schön – solange er nicht geräumt werden muss. Doch wer ist dafür zuständig. Und was sagt der Rechtsschutz bei einem allfälligen Unfall?

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Wo greift beim Schneeräumen vor dem Haus der Rechtsschutz? Steht nichts im Vertrag, ist der Vermieter dafür zuständig. Doch es gibt einige Ausnahmen. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer muss den Schnee vor meinem Haus räumen?
  • Das kommt ganz darauf an, was im Mietvertrag steht – und was nicht.
  • Bei einer Stockwerkeigentümerschaft etwa ist die Gemeinschaft dafür zuständig.
  • Emilia erklärt auch, wer bei einem Unfall haftet.

Alle Jahre wieder: Der Anblick eines verschneiten Wintermorgens bereitet vielen Menschen eine grosse Freude. Und alle Jahre ist die Realität von viel Schnee vor dem Haus weitaus weniger romantisch.

Zwischen eingefrorenen Fingern und tauben Zehen stellt sich so manch einer die Frage: Muss wirklich ich den Schnee vor dem Haus räumen? Oder wer ist eigentlich dafür zuständig? Die Gemeinde? Der Vermieter?

Sind Sie laut Ihrem Mietvertrag selbst für die Schneeräumung zuständig?

Unsere Rechtsexpertinnen und -Experten geben Auskunft. Und zwar kann ein Blick in den Mietvertrag erste Antworten liefern. Steht nichts im Mietvertrag, so gilt, dass die Vermieterin dafür zuständig ist. Davon gibt es aber einige Ausnahmen.

Gibt es eine Hausordnung, in welcher steht, dass Sie als Mieterin oder Mieter für die Schneeräumung zuständig sind?

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Rechtsschutz: Wer haftet, wenn es aufgrund mangelnder Schneeräumung zum Unfall kommt? - Depositphotos

Falls ja, ist man als Mieterin und Mieter für die Schneeräumung zuständig, wenn zwar nichts im Mietvertrag dazu steht, dieser aber auf eine entsprechende Hausordnung verweist und die Hausordnung ein sogenannter «integrierender Bestandteil» des Mietvertrags darstellt.

Wohnen Sie in einem Einfamilienhaus?

Das gemietete Einfamilienhaus stellt nämlich ebenfalls eine Ausnahme dar. So gehört hier das Schneeräumen immer zu den Pflichten der Mieterinnen und Mieter. Auch die Schneeschaufel hierfür muss man selbst besorgen.

Was ist bei der Stockwerkeigentümerschaft?

Hier ist die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümerschaft für die Räumung zuständig. Es empfiehlt sich, das näher zu regeln. Steht dazu nichts dazu im Reglement oder in der Hausordnung, kann ein Ämtliplan helfen.

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Bei einer Stockwerkeigentümerschaft kann ein Ämtliplan helfen, auch beim Schneeräumen. - Depositphotos

Unabhängig vom Mietvertrag sind Sie für Ihren Balkon, Ihre Terrasse und Ihren Parkplatz verantwortlich. Bei gemeinschaftlichen Flächen wie Gehwegen sollte so viel Platz freigehalten werden, dass zwei Personen bequem passieren können. Die Vermieterin darf überprüfen, ob die Schneeräumung angemessen erfolgt.

Rechtsschutz: Wer haftet bei Unfällen?

Bei Unfällen aufgrund mangelnder Schneeräumung haftet in erster Linie der Eigentümer. Haben Sie als Mieterin oder Mieter die mietrechtlichen Pflichten allerdings vernachlässigt, kann es sein, dass Sie auch haften. Warntafeln sind hilfreich, entbinden aber nicht von der Haftung. Der Schnee sollte dabei idealerweise auf Ihrem Grundstück deponiert werden.

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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