Vorsorge Oberland: Wer erhält mein Pensionskassenguthaben?

Marcel Winter
Marcel Winter

Bern,

Niemand denkt gerne daran, doch der vorzeitige Tod kann jeden erwischen. Es ist also sinnvoll, darüber nachzudenken, was mit dem Geld und der Vorsorge passiert.

Vorsorge
Vor dem Tod sollten Sie genau drüber nachdenken, was mit dem Geld passiert. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Pensionskasse wird das Geld aus der beruflichen Vorsorge gespart.
  • Im Todesfall ist meist eine Auszahlung an die Hinterbliebenen vorgesehen.

Alle berufstätigen Schweizer und Schweizerinnen zahlen jeden Monat in die Pensionskasse ein, die zweite Säule des Drei-Säulen-Systems. Die Beiträge werden bis zum Erreichen des Rentenalters jeweils halb und halb von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.

Mit der Pensionierung und der Vorsorge beginnt dann die Auszahlung einer monatlichen Rente. Alternativ lässt sich das Geld aus der Pensionskasse auch einmalig auszahlen. Doch was passiert, wenn Sie frühzeitig versterben? Die Antwort hängt vor allem vom Familienstand ab.

Vorsorge: Auszahlung an Ehepartner

Am einfachsten ist es für verheiratete Paare, wie das «Vermögenszentrum» auf seiner Homepage schreibt. Verstirbt ein Ehepartner frühzeitig, erhält der verbliebene Partner das Geld aus der Pensionskasse des anderen ausgezahlt.

Offiziell muss dafür eine von zwei Bedingungen erfüllt sein. Entweder muss der hinterbliebene Partner ein Kind unter 18 Jahren haben. Alternativ ist das Kind noch nicht 25 und hat noch keine abgeschlossene Ausbildung oder studiert noch.

Oder der hinterbliebene Partner muss mindestens 45 Jahre alt sein und die Ehe muss mindestens fünf Jahre gedauert haben. Viele Pensionskassen nehmen es jedoch nicht so streng und zahlen etwas grosszügiger aus.

Ehepartner
Die Auszahlung und Vorsorge an den Ehepartner ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. - Depositphotos

Werden die Bedingungen trotz grosszügiger Auslegung nicht erfüllt, so erhält der hinterbliebene Partner eine Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten. Kinder haben ausserdem das Recht auf eine Waisenrente. Der Rest der angesparten Summe fällt an die Pensionskasse zurück.

Vorsorge: Auszahlung an Konkubinatspartner

Für unverheiratet zusammenlebende Paare gibt es in der Schweiz noch immer das schöne Wort Konkubinat. Lange Zeit waren diese Paare gegenüber Ehepaaren schlechtergestellt. Eine BVG-Revision im Jahr 2005 hat dies endlich geändert.

Allerdings müssen die Partner die Pensionskasse über ihren Beziehungsstatus informieren, da es keine rechtlich bindenden Dokumente gibt. Ohne eine sogenannte Begünstigungserklärung erfolgt in der Regel keine Auszahlung, wie das Vermögenszentrum auf seiner Homepage schreibt.

Ehepartner
Ehepartner sollten sich vorab informieren, was mit dem Geld passiert, wenn der Partner frühzeitig verstirbt. - Depositphotos

Ausserdem muss auch hier mindestens eine von drei Regeln erfüllt sein: Erstens muss der verbliebene Partner für ein gemeinsames Kind sorgen. Zweitens, die Partnerschaft hielt seit mindestens fünf Jahren. Und drittens, der hinterbliebene Partner wurde vom verstorbenen Partner massgeblich unterstützt.

Dafür sollten natürlich Belege erbracht werden können.

Das Vermögen Alleinstehender und ihre Vorsorge

Menschen, die alleine leben oder in eher losen Beziehungen, können das Vermögen aus der Pensionskasse individuell vererben. Auch sie müssen dazu bei der Pensionskasse eine Begünstigungserklärung abgeben. In dieser wird festgehalten, wer das angesparte Vermögen erhalten soll. Sollen mehrere Personen begünstigt werden, wird ausserdem die konkrete Aufteilung festgelegt.

Geld
Ein vorzeitiger Tod kann jeden treffen. - Depositphotos

Aber Vorsicht: Lediglich gesetzliche Erben kommen infrage. An erster Stelle stehen dabei die eigenen Kinder, die Eltern und etwaige Geschwister. Es ist nicht möglich, das Geld an gute Freunde zu vererben oder an das örtliche Tierheim.

Wer anderen Menschen hinterlassen will, muss sich nach Erreichen des Rentenalters das Geld aus der Pensionskasse auszahlen lassen. Über diese Summe kann dann – nach Abzug der Steuern – frei verfügt werden.

Haben Sie geplant, was mit Ihrem Geld nach dem Tod passieren soll?

Kommentare

User #6875 (nicht angemeldet)

Wer eine Rente der PK wählt, erhalten Erben kein Geld, nur bei einer Auszahlung des Kapitals.

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