Vorsorge Oberland und die Steuern: Was zu beachten ist
Bei der Planung einer ausreichenden Vorsorge für das Alter dürfen die Steuern nicht vergessen werden. Schliesslich müssen die Einkünfte voll versteuert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Alle Einkünfte nach der Pensionierung unterliegen der Steuerpflicht.
- Während der Ansparphase der Säule 3a gibt es steuerliche Erleichterungen.
Berechnungen der Rentenbezüge werden meist als brutto ausgewiesen. Dies verführt viele Menschen zum Glauben, dass sie diese Summe später auch erhalten. Allerdings ist dies eine Fehlannahme, denn die Einkünfte aus allen drei Säulen der Vorsorge müssen später versteuert werden.
Die staatliche Vorsorge und ihre Steuern
Die erste Säule der Vorsorge in der Schweiz ist die staatliche AHV-Rente. Diese steht allen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu.
Gemäss dem Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 muss diese Rente zu 100 Prozent versteuert werden. Ergänzungsleistungen sind dagegen steuerfrei.
Dies bedeutet: Die AHV-Rente muss wie das Bruttoeinkommen der Arbeit behandelt werden, da die gleichen steuerlichen Abzüge fällig werden. Dies reduziert das Einkommen aus dieser Säule der Vorsorge erheblich.
Die Pensionskasse und die Steuern
Die zweite Säule ist die Pensionskasse. Wird diese als monatliche lebenslange Rente bezogen, ist sie ebenfalls zu 100 Prozent steuerpflichtig. Ausnahmen gelten für ältere Renten, die vor dem 1. Januar 2002 begannen, ist auf der Webseite des Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) nachzulesen.
Allerdings gibt es hier eine zweite Möglichkeit. Das Gesamtguthaben aus der Pensionskasse kann einmal als Kapital ausgezahlt werden. Zwar wird auch diese Auszahlung besteuert, doch sie kann niedriger ausfallen als die Besteuerung der monatlichen Rente. Der Steuersatz hängt unter anderem von der angesparten Summe und den kantonalen Bestimmungen ab.
Das ausgezahlte Kapital kann dann wiederum anderweitig angelegt werden, um Einkünfte zu erzielen. Wobei dann beispielsweise Mieteinkünfte aus einer neu gekauften Immobilie ebenfalls versteuert werden müssen. Es lohnt sich auf jeden Fall, mit spitzer Feder verschiedene Optionen durchzurechnen.
Die Besteuerung der 3. Säule der Vorsorge
Ähnlich wie bei der 2. Säule werden auch bei der Säule 3a Renten und Kapitalleistungen voll versteuert. Und auch hier gilt, dass die Vor- und Nachteile einer Kapitalauszahlung zur neuerlichen Investition gründlich abzuwägen sind.
Ein Vorteil der Säule 3a: Diese Form der Vorsorge wird öffentlich gefördert. Die während der Arbeitszeit geleisteten Beiträge können in diesen Jahren steuerlich abgesetzt werden. Arbeitnehmer haben also während der Berufstätigkeit mehr Geld in der Tasche. Dafür fällt die Rente kleiner aus.
Bei der Säule 3b ist es umgekehrt: Diese rein private Vorsorge kann nicht steuerlich abgesetzt werden. Dafür sind die Auszahlungen nach der Pensionierung steuerfrei. Diese Option eignet sich also vor allem für Gutverdiener, die während der Berufstätigkeit nicht auf jeden Franken angewiesen sind.
Vorsorge gut planen und Steuern sparen
Natürlich spielen noch viele weitere Faktoren bei der Berechnung der endgültigen Rentensumme eine Rolle. Dazu gehören unter anderem das weitere Kapital und Wohneigentum. Bei der Planung der Vorsorge sollte also unbedingt professioneller Rat hinzugezogen werden.
Experten berechnen die eigene Situation und geben Tipps zu den besten Vorsorgeprodukten für die dritte Säule. Im Idealfall lässt sich der Nettobetrag der Rente so maximieren, dass es für einen auskömmlichen Lebensabend gut reicht.