Vorsorge Oberland: Das sind die Unterschiede zwischen 3a und 3b
Die dritte Säule der Vorsorge in der Schweiz ist in zwei Kategorien unterteilt: die Vorsorge 3a und 3b. Zwischen beiden gibt es wichtige Unterschiede.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge mit steuerlichen Vorteilen.
- Die Säule 3b bietet keine Steuervorteile, aber mehr Flexibilität.
Die dritte Säule der Schweizer Vorsorge ist in erster Linie dazu gedacht, spätere Vorsorgelücken zu vermeiden. Diese ergeben sich dadurch, dass die ersten beiden Säulen lediglich die Existenzgrundlage sichern.
Die ersten beiden Säulen bestehen aus der staatlichen AHV-Rente und der betrieblichen Pensionskasse. Gemeinsam ergeben diese Rentenzahlungen etwa 60 Prozent des ehemaligen Einkommens. So auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen nachzulesen.
Der Rest muss durch die private Vorsorge gedeckt werden. Besonders wichtig ist die dritte Säule für Schweizer, die nicht auf eine Rente aus der Pensionskasse zählen können. Dazu gehören langfristig Nichterwerbstätige und Selbstständige.
Die Säule 3a der Vorsorge
Die Variante 3a der dritten Säule wird gebundene Vorsorge genannt. Dies kommt daher, dass sich der Einzahlende langfristig fest bindet. Jedes Jahr werden Einzahlungen bis zu einer bestimmten Maximalsumme vorgenommen.
Diese Einzahlungen werden vom Staat gefördert und können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Der Maximalbetrag liegt für Berufstätige mit Pensionskasse laut der Schweizer Eidgenossenschaft bei 7056 Franken pro Jahr. Bei Berufstätigen ohne Pensionskasse wie Selbstständigen sind es 35'280 Franken, wobei die Summe maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens betragen darf.
Angespart wird die gebundene Vorsorge bei Banken oder Versicherungen. Nach Erreichen des Pensionsalters wird die angesparte Summe aus der Säule 3a entweder als monatliche Rente oder einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt.
Als monatliche Rente wird sie normal besteuert. Als einmalige Kapitalzahlung wird sie separat und meist niedriger besteuert. Dies hängt konkret vom jeweiligen Kanton und der Höhe ab.
Die Säule 3b der Vorsorge
Die Variante 3b der dritten Säule wird als freie Vorsorge bezeichnet. Sie bietet während der Ansparphase keine steuerlichen Vorteile.
Dafür ist sie insgesamt wesentlich flexibler, und bei der späteren Auszahlung fallen keine Steuern kann. Für die Säule 3b gibt es ausserdem keine Einschränkungen.
Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen können die steuerlichen Vorteile der gebundenen Vorsorge nutzen. Die Freie steht allen offen.
Dies ist zum Beispiel wichtig für Nichterwerbstätige oder für im Ausland lebende Schweizer. Ein weiterer Unterschied: Die Höhe der Einzahlungen und die Vertragslaufzeit sind frei wählbar.
Dies macht die Freie interessant für alle, die relativ kurzfristig noch Vermögen für die Altersvorsorge ansparen wollen.
Die perfekte Kombination aus 3a und 3b
Solange ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird, können Vorsorgende die Varianten 3a und 3b der dritten Säule gleichzeitig nutzen. Dies wird in den meisten Fällen sogar empfohlen.
So kann die langfristige, gebundene Vorsorge zum Beispiel beim Erwerb von Wohneigentum helfen. Mit der freien lassen sich Vorsorgelücken schliessen.
Für Erwerbstätige ist es ausserdem möglich, zwischen den Säulen 3a und 3b zu wechseln. Dies ist zum Beispiel wichtig, wenn eine längere berufliche Auszeit (zum Beispiel zur Kindererziehung) geplant ist.
Dann kann die 3a-Police in eine 3b-Police umgewandelt und weitergeführt werden.