Vorsorge Oberland: So bleibt das Eigenheim auch im Alter tragbar
Das eigene Heim ist ein wichtiger Baustein der finanziellen Vorsorge. Allerdings nur, wenn es vollkommen abbezahlt ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach Erreichen der Pensionierung kann die Hypothek zum Problem werden.
- Eine spezielle Immo-Rente kann eine Lösung darstellen.
Es könnte so schön sein: Das Haus ist abbezahlt und dient als komfortabel eingerichteter Altersruhesitz vor prächtiger Bergkulisse. Allerdings ist dies nur bei langfristiger Planung realisierbar. Wer erst kurz vor der Pensionierung über einen Kauf nachdenkt, der kann die Hypothek in der Regel nicht mehr stemmen.
Laut dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) wächst der Anteil der älteren Menschen in der Schweiz kontinuierlich. Bis 2025 wird jeder fünfte Einwohner über 65 Jahre alt sein, bis 2035 sogar jeder vierte. Da muss natürlich auch über die Wohnsituation nachgedacht werden.
Vorsorge: Eigenheim finanzieren aus der dritten Säule
Eine Möglichkeit der Immobilienfinanzierung ist das angesparte Kapitel aus der dritten Säule der Vorsorge. Sobald eine Auszahlung möglich ist, wird diese zum Ankauf der Immobilie genutzt.
Mit Erreichen des Rentenalters kann die Rente aus der Pensionskasse ebenfalls als einmaliges Kapitel ausgezahlt werden. Damit wird dann die Hypothek abgelöst.

Bei der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) muss natürlich die Fälligkeit beachtet werden. Es ist jedoch möglich, die Wohneigentumsförderung des Bundes (WEF) zu nutzen. In diesem Fall kann das angesparte Vermögen vorzeitig ausgezahlt werden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Summe als Anzahlung für den Neukauf genutzt wird oder zur Ablösung der Hypothek. Allerdings gibt es ein Problem bei dieser Variante:
Vorsorge: Die Kapitalauszahlungssteuer der Kantone
Werden Vorsorgegelder als einmalige Summe ausgezahlt, halten die Kantone die Hand auf. Die sogenannte Kapitalauszahlungssteuer beträgt je nach Geldsumme und Kanton bis zu zehn Prozent. Allerdings gibt es zwei Schlupflöcher: Das eine ist die Auszahlung in mehreren kleineren Raten, auf die weniger Steuern erhoben werden.

Die andere ist ein Umzug in einen Kanton mit niedrigerem Steuersatz. Allerdings muss der Umzug schon einige Jahre vorher geschehen. Ausserdem sollte er natürlich nicht nur aus finanziellen Gründen erfolgen.
Wer seit langem von einem Häuschen am See träumt, für den ist dies eine Überlegung wert.
Die Immo-Rente als Ausweg vor dem Zwangsverkauf
Wer im teilweise abbezahlten Eigenheim bleiben will, muss ausserdem auf das Kleingedruckte bei der Bank achten. Immer häufiger kommt es vor, dass Banken die Hypothek beim Erreichen des Pensionsalters kündigen. Wie das Vermögenszentrum auf seiner Homepage schreibt.
Sie argumentieren damit, dass die Hypothek aufgrund des niedrigeren Renteneinkommens nicht mehr tragbar ist.
Um einen Zwangsverkauf der eigenen Immobilie zu vermeiden, können sich Rentner mit einer sogenannten Immo-Rente absichern. Diese wird auch als Umkehr-Hypothek genannt und bietet einen Aufschub von etwa 10 bis 15 Jahren.

In dieser Zeit erhalten Versicherungsnehmer Geld, basierend auf einem Teil des Immobilienwertes. Nach Ende der Laufzeit wird die Immobilie an die Bank verkauft. Für viele Hauseigentümer, die dann schon 80 Jahre sind, ist dies eine gute Gelegenheit, in eine barrierefreie Wohnung umzuziehen.
Allerdings: Was weg ist, ist weg. Das Haus kann dann natürlich nicht mehr an die Kinder vererbt werden. Auch wenn es in der Zwischenzeit eine Wertsteigerung zum Beispiel durch Gentrifizierung gegeben hat, haben die Eigentümer nichts mehr davon.