Rechtsschutz: Darf ich für den Umzug einen Parkplatz reservieren?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Um das Auto beim Umzug vor dem Haus zu platzieren, wird ein Parkplatz benötigt. Wir erklären, unter welchen Umständen Sie einen Parkplatz reservieren dürfen.

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Ein Auto oder Lieferwagen erleichtert den Transport von Möbeln und Umzugskisten. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Wie kann ich am Umzugstag einen Parkplatz vor der neuen Wohnung reservieren?
  • Vorsicht vor selbstgebastelten Schildern: Informieren Sie sich bei der örtlichen Gemeinde.

Der Umzug raus aus der hektischen Stadt steht bevor, das Büsi ist bei den neuen Nachbarn versorgt, die Freunde aufgeboten.

Doch wo soll der gemietete Bus parkiert werden? Was, wenn am Tag des Umzugs kein Parkplatz vor dem Haus frei ist?

Ziehen Sie gerne um?

Selbstgebastelte Schilder sind verboten

Es ist keine gute Idee, einen Parkplatz bereits am Vorabend mit einem selbstgebastelten Schild zu reservieren. Das ist nämlich verboten. Man darf einerseits keine eigenen Signalisationen anbringen und andererseits darf man einen Parkplatz nicht reservieren.

Selbst wenn am selben Tag der Parkplatz frei wird und sich jemand auf den Parkplatz stellt, um den Parkplatz freizuhalten, ist das strafbar. Unter Umständen kann hier sogar eine Nötigung vorliegen, was zu einer Geldstrafe führen kann.

So riskierst du beim Umzug keine Busse

In den meisten Gemeinden kann bei der Polizei gegen eine Gebühr eine Sonderbewilligung für das Reservieren eines Parkplatzes für den Umzug beantragt werden. Dazu erhält man dann auch die erlaubte Signalisation, welche aufgestellt werden darf.

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Ein Parkplatz wird gerne mit einer Pylone freigehalten. - Depositphotos

Doch: Was kann ich tun, wenn jemand anders den Parkplatz reserviert? In diesem Fall kann eine Anzeige bei der Polizei gemacht werden. Es wird davon abgeraten, eine Person, die den Parkplatz reserviert, mit Drohungen oder gar Wegschubsen daran zu hindern, da dies ebenfalls wieder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Ist kein Parkplatz vor dem Haus vorhanden, jedoch ein Halteverbot signalisiert, darf nicht einmal zum Ein- oder Ausladen dort gehalten werden!

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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

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Kommentare

User #1432 (nicht angemeldet)

Also in der Stadt sollen die Menschen gefälligst per, Lastenvelo, ÖV etc umziehen! Geliefert wird bestellt! Der grösste Teil ist ja für autofrei, Reduktion von Parkplätzen, mehr Velowege etc.... dann soll gefälligst auch mit diesen Mitteln und Infrastruktur das "Zügeln" bewältigt werden!

User #2353 (nicht angemeldet)

Nimm den ÖV...oder

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