Rechtsschutz: Darf mein Vermieter meine Handynummer weitergeben?
Ihr Vermieter will Ihre Handynummer ungefragt an Drittpersonen weitergeben? Anwältin Alina Murano von Emilia Rechtsschutz klärt auf, ob das rechtens ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Kommt es zu Mängeln an der Mietwohnung, bieten Vermieter meist Drittpersonen auf.
- Dafür gibt er Handwerkern oder anderen Parteien die Handynummer des Mieters weiter.
- Ohne Einwilligung des Mieters verstösst dieser Schritt jedoch gegen das Datenschutzgesetz.
Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter die Kontaktdaten ihrer Mieter ohne deren Zustimmung an Dritte weitergeben. Doch ist dies überhaupt erlaubt? Darf der Vermieter die Handynummer des Mieters weitergeben, ohne ihn vorher zu fragen?
Die Antwort ist klar: Nein, das ist nicht erlaubt. Persönliche Daten wie die Handynummer eines Mieters fallen unter das Datenschutzrecht. Nach den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) dürfen personenbezogene Daten nur dann weitergegeben werden, wenn der Betroffene ausdrücklich seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Verstoss gegen das Datenschutzgesetz
Das bedeutet, dass der Mieter selbst bestimmt, wer seine Kontaktdaten erhalten darf. Ohne eine solche Einwilligung ist es dem Vermieter nicht gestattet, die Handynummer oder andere persönliche Informationen an Dritte, wie etwa Handwerker, Nachmieter oder andere Parteien, weiterzugeben. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Vermieter der Meinung ist, dass die Weitergabe im Interesse des Mieters liegt.
Sollte der Vermieter trotzdem die Daten weitergeben, kann dies einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz darstellen. In solchen Fällen haben Mieter die Möglichkeit, rechtlich gegen die unzulässige Weitergabe vorzugehen und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Es lohnt sich daher, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass persönliche Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben werden dürfen.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.