Rechtsschutz: Das gilt bei Krankheit während der Freistellung
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Freistellung bedeutet, dass Sie von Ihrer bisherigen Arbeitspflicht entbunden sind.
- Werden Sie währenddessen also krank, verlängert sich auch Ihre Kündigungsfrist nicht.
- Nur unter bestimmten Umständen, kann die Kündigungsfrist bei Krankheit verlängert werden.
Eine häufige Frage bei Kündigungen betrifft die Situation, wenn ein Arbeitnehmer während der Freistellung krank wird. Verlängert sich in einem solchen Fall die Kündigungsfrist?
Tatsächlich ist es so, dass sich in der Regel sich die Kündigungsfrist nicht verlängert, wenn Sie während der Freistellung krank werden. Grundsätzlich bedeutet Freistellung, dass Sie von der Arbeitspflicht entbunden sind, und somit spielt es keine Rolle, ob Sie während dieser Zeit krankgeschrieben sind oder nicht. Die Kündigungsfrist läuft wie vereinbart weiter.
Rechtliche Grundlage
Sofern Sie gemäss Schweizerischem Obligationenrecht angestellt sind, gilt, dass die Kündigungsfrist in bestimmten Fällen – wie bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft – verlängert werden kann, wenn der Arbeitnehmer während der ordentlichen Kündigungsfrist arbeitsunfähig wird.
Das bedeutet, dass sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Krankheit verlängert, sofern der Arbeitnehmer durch die Krankheit an der Erbringung seiner Arbeitsleistung gehindert ist und der Arbeitgeber gekündigt hat.
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Arbeitnehmer freigestellt wurde. In diesem Fall entfällt die Pflicht, während der Kündigungsfrist zu arbeiten, weshalb eine Krankheit keinen Einfluss auf die Frist hat. Da der Arbeitnehmer ohnehin nicht mehr zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, bleibt die Kündigungsfrist unverändert.
Ausnahmen und besondere Fälle
Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, die je nach Arbeitsvertrag oder speziellen Vereinbarungen abweichend geregelt sein können. In seltenen Fällen könnte die Freistellung so gestaltet sein, dass eine Krankheit doch Einfluss auf die Kündigungsfrist hat, zum Beispiel, wenn im Vertrag explizit festgelegt wurde, dass die Freistellung nur unter bestimmten Bedingungen gilt.
Hat Sie Ihr Arbeitgeber schon mal freigestellt?
Daher ist es ratsam, im Falle einer Freistellung den Arbeitsvertrag und mögliche Zusatzvereinbarungen sorgfältig zu prüfen.
Im Normalfall gilt jedoch: Eine Krankheit während der Freistellung ändert nichts an der Dauer der Kündigungsfrist, da der Arbeitnehmer während dieser Zeit keine Arbeitspflicht mehr hat.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.