Rechtsschutz: Ist Kürzung des Mietzinsdepots erlaubt?
Sie sind aus Ihrer alten Wohnung ausgezogen? Haben aber nur einen Teil Ihres Mietzinsdepots zurückerhalten? Hier erfahren Sie, ob das erlaubt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Vermieter dürfen das Mietzinsdepot kürzen, wenn es Schäden oder offene Zahlungen gibt.
- Finden Sie die Abzüge jedoch falsch, dann verlangen Sie eine schriftliche Begründung.
Ein Mieter hat seine Wohnung ordnungsgemäss verlassen, doch nach dem Auszug hat der Vermieter einen Teil des Mietzinsdepots einbehalten. Unter welchen Umständen ist eine solche Kürzung zulässig? Und wie können Mieter vorgehen, wenn sie den Verdacht haben, dass Abzüge unberechtigt sind?
Der Vermieter darf das Depot nur dann kürzen, wenn berechtigte Forderungen bestehen. Dazu zählen:
1. Schäden in der Wohnung: Diese müssen über die normale Abnutzung hinausgehen, wie beispielsweise durch unsachgemässe Nutzung verursachte Löcher in den Wänden, Flecken auf dem Bodenbelag oder defekte Einrichtungsgegenstände. Normale Gebrauchsspuren, wie abgenutzte Teppiche oder kleine Kratzer, gelten als normale Abnutzung und fallen in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
2. Ausstehende Mietzahlungen: Falls der Mieter die Miete für einen oder mehrere Monate nicht vollständig gezahlt hat, kann der Vermieter diesen Betrag vom Depot einbehalten.
3. Nicht beglichene Nebenkosten: Falls bei der Schlussabrechnung der Nebenkosten eine Differenz zugunsten des Vermieters besteht, kann diese ebenfalls vom Depot abgezogen werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Abzüge klar zu begründen und durch Belege wie Rechnungen oder Fotos zu untermauern. Pauschale oder ungenaue Forderungen sind nicht zulässig.
Was tun bei unberechtigten Abzügen?
Falls ein Mieter den Eindruck hat, dass Abzüge vom Depot ungerechtfertigt sind, sollte er folgende Schritte unternehmen:
1. Schriftliche Begründung verlangen: Mieter können den Vermieter auffordern, eine detaillierte Auflistung der Abzüge vorzulegen, einschliesslich Belegen für entstandene Schäden oder offene Beträge.
2. Reparaturkosten prüfen: Falls der Vermieter Reparaturen geltend macht, sollte der Mieter prüfen, ob die in Rechnung gestellten Kosten angemessen und verhältnismässig sind. Überhöhte Reparaturkosten können angefochten werden.
3. Schlichtungsbehörde einschalten: Kommt es zu keiner Einigung, können sich Mieter an die zuständige Schlichtungsbehörde wenden. Diese prüft die Forderungen und hilft, Streitigkeiten beizulegen.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.