Rechtsschutz: Wohnung mit Mindestlaufzeit vorzeitig kündigen?

Emilia Rechtsschutz
Emilia Rechtsschutz

Zürich,

Sie wollen aus Ihrer Wohnung ausziehen – doch Sie haben eine Mindestlaufzeit? Dann können Sie unter Umständen trotzdem vorzeitig raus. Wie, erfahren Sie hier.

Mietvertrag
Die Mietkaution ist im Mietvertrag geregelt. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Mietverträge können in der Schweiz eine Mindestlaufzeit haben.
  • Wenn Sie aber einen Nachmieter stellen können, steht Ihrem Auszug nichts im Wege.

Ein Mieter hat einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr unterschrieben, ist aber mit der Wohnung unzufrieden und möchte vorzeitig kündigen. Doch ist das überhaupt möglich? Und welche Schritte können Betroffene in so einem Fall unternehmen?

Mindestvertragsdauer einhalten oder Nachmieter finden

Eine Mindestvertragsdauer ist in der Schweiz rechtlich zulässig. Das bedeutet, dass der Mieter verpflichtet ist, die Wohnung für die vereinbarte Dauer zu bezahlen, selbst wenn er früher ausziehen möchte.

Sind Sie zufrieden mit Ihrer Wohnung?

Eine Möglichkeit, die Mietverpflichtung vorzeitig zu beenden, bietet die Nachmieterregelung: Der Mieter kann dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen, der bereit ist, den Mietvertrag zu denselben Bedingungen zu übernehmen. Der Vermieter muss diesen Nachmieter akzeptieren, sofern keine triftigen Gründe gegen ihn sprechen, etwa fehlende Solvenz.

Ausserordentliche Kündigung bei schwerwiegenden Mängeln

Bei erheblichen Mängeln, die den Gebrauch der Wohnung stark beeinträchtigen, kann eine ausserordentliche Kündigung infrage kommen. Beispiele dafür wären unbewohnbare Zustände oder gravierende Gesundheitsrisiken.

Wohnung
Eine gute Beziehung zur Vermieterin oder zum Vermieter zu haben, ist sehr wertvoll. - Depositphotos

Solche Fälle müssen jedoch gut dokumentiert und rechtlich begründet werden, da der Vermieter oft anderer Meinung sein könnte. Eine rechtliche Beratung ist in solchen Situationen ratsam.

Einvernehmliche Lösungen suchen

In vielen Fällen ist es sinnvoll, mit dem Vermieter über die Situation zu sprechen. Vermieter sind teilweise bereit, eine Lösung zu finden, besonders wenn der Mieter von sich aus einen geeigneten Nachmieter präsentiert oder eine teilweise Entschädigung anbietet.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #6105 (nicht angemeldet)

was ist an diesem aerujel neu oder besonders, das weiss jedes kind

User #2105 (nicht angemeldet)

Kann der Vermieter auch frühzeitig künden, wenn er ein Nachmieter hat? Nein? Warum? Ah Mieter haben mehr Recht. Logisch. 🤷

Weiterlesen

Symbolbild Rechtsschutz
26 Interaktionen

Mehr Rechtsschutz

Mehr aus Stadt Zürich