Rechtsschutz: Lohnabzug bei Schaden an Firmenauto?
Ohje! Das Firmenauto wurde vom Arbeitnehmer beschädigt. Wie sieht der Rechtsschutz aus – darf der Arbeitgeber Schadenersatz vom Lohn abziehen? Wir klären auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Arbeitnehmer hat das Firmenauto beschädigt – kann dafür Lohn abgezogen werden?
- Wenn ja, muss dieser verhältnismässig sein.
- Emilia Rechtsschutz klärt auf.
Ein Arbeitnehmer berichtet, dass ihm nach einem Parkschaden mit dem Firmenauto 3500 Franken vom Lohn abgezogen wurden. Dadurch geriet er in finanzielle Schwierigkeiten.
In solchen Fällen stellt sich die Frage: Darf der Arbeitgeber überhaupt Schadenersatz vom Lohn abziehen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Das ist die Rechtslage bei Schäden
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitgeber nicht einfach Lohnabzüge für Schäden vornehmen dürfen, die im Zusammenhang mit der Arbeit entstanden sind. In der Schweiz sind Lohnabzüge nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt.
Ein Abzug ist nur zulässig, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht des Arbeitnehmers verursacht wurde. In Fällen von leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit darf der Arbeitgeber in der Regel keinen Lohnabzug vornehmen.
Rechtsschutz: Lohnabzug muss verhältnismässig sein
Falls tatsächlich ein Lohnabzug gerechtfertigt ist, muss dieser verhältnismässig sein. Ein Abzug, der das Existenzminimum des Arbeitnehmers bedroht, wäre unzulässig.
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine angemessene Ratenzahlung anzubieten, wenn der Abzug das Einkommen des Arbeitnehmers erheblich beeinträchtigen würde. Das Obligationenrecht (OR) sieht vor, dass der Lohn die Existenz des Arbeitnehmers sicherstellen soll. Daher darf dieser nicht beliebig gekürzt werden.
Um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden, haben Arbeitnehmende das Recht, eine schriftliche Aufschlüsselung des Schadenersatzes zu verlangen. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, die Berechnungen zu prüfen und sicherzustellen, dass der Abzug gerechtfertigt und angemessen ist.
Strenge Bedingungen nötig
Falls der Arbeitgeber nicht transparent kommuniziert, empfiehlt es sich, eine detaillierte Erläuterung zu bestehen. Andererseits kann rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Lohnabzüge aufgrund von Schäden sind nur unter strengen Bedingungen zulässig. Arbeitnehmer sollten in solchen Fällen ihre Rechte kennen. Sie sollten sich nicht scheuen, eine genaue Aufschlüsselung der Kosten und eine faire Lösung anzufordern. In Zweifelsfällen kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein, um die Zulässigkeit und Angemessenheit des Abzugs zu prüfen.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.