Reise-Kolumne: Was tun, wenn der Veranstalter in Konkurs geht?
Reise-Kolumnist Marco Amos erklärt, wie Sie Ihr Feriengeld am besten absichern können. Seine acht Tipps machen eine sorgenfreie Buchung möglich.
Das Wichtigste in Kürze
- Viele buchen ihre Ferien über ein Reisebüro – doch was, wenn dieses plötzlich pleitegeht?
- Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Geld im Vorhinein abzusichern.
- Der Geschäftsführer des Garantiefonds der Reisebranche, Marco Amos, stellt diese vor.
Der Frühling neigt sich dem Ende zu, und die grossen Ferien rücken immer näher. Wer schon eine Reise gebucht hat, kann sich jetzt auf den bevorstehenden Urlaub freuen.
Doch: Mit der Buchung ist oft auch schon ein Grossteil des Geldes gezahlt, was einen erheblichen Vertrauensvorschuss gegenüber dem Reisebüro, dem Veranstalter oder der Buchungsplattform bedeutet.
Frage: Wissen Sie, was mit Ihrem Geld passiert, wenn das Reisebüro oder der Veranstalter in der Zwischenzeit Konkurs anmeldet? So geschehen gestern, als FTI, der drittgrösste deutsche Reiseveranstalter, leider insolvent ging.
Sicher reisen: Was tun bei einer Insolvenz des Veranstalters?
Ich kann Ihnen sagen: Wenn Ihr Vertragspartner eine Kundengeldabsicherung hat, ist alles im grünen Bereich. Wenn nicht, bleiben Sie im Ernstfall auf den Kosten sitzen. Und das, obwohl bei Pauschalreisen (also der Verbindung von mindestens zwei Reisekomponenten wie Zug und Unterkunft) eigentlich der Veranstalter in der Verantwortung ist.
Auf keinen Fall möchte ich Ihnen die Vorfreude auf Ihre Sommerferien verderben. Und es passiert ja auch nicht gerade jede Woche, dass Reiseanbieter pleitegehen.
Darum möchte ich Folgendes raten:
1. Achten Sie darauf, dass Ihr Reisebüro bzw. die Stelle, bei der Sie buchen, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorgaben erfüllt.
2. Fragen Sie ungeniert nach einem entsprechenden Nachweis, dass Sie bei Zahlungsunfähigkeit Ihres Vertragspartners keinen Schaden erleiden (Stichwort «Kundengeldabsicherung»).
3. Kann der Reiseanbieter auf Anfrage keine Absicherung nachweisen, dürfen Sie (schriftlich!) jederzeit und kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
4. Einfaches Erkennungsmerkmal: Wer eine Kundengeldabsicherung hat (es gibt verschiedene), weist dies in den meisten Fällen sehr gut erkennbar anhand eines entsprechenden Siegels aus (zum Beispiel «Reisegarantie»). Sie finden dieses Gütesiegel in den Verkaufsstellen (oft an der Tür oder am Fenster), in den Reisekatalogen, im Internet oder in den schriftlichen Unterlagen Ihres Reisebüros.
Zusätzlich sollten Sie Folgendes beachten:
Wenn Sie über eine beliebige Reiseplattform buchen, prüfen Sie unbedingt, wer Ihr tatsächlicher Vertragspartner ist. Viele Plattformen fungieren lediglich als Wiederverkäufer.
Diese Punkte gelten auch, wenn Sie im Ausland buchen oder beispielsweise eine Bergtour mit Übernachtung in der Schweiz planen.
Falls Sie noch Gutscheine von stornierten Reisen besitzen, zögern Sie nicht zu lange und buchen Sie am besten bald eine neue Pauschalreise.
Und was, wenn ich schon unterwegs bin?
Besonders problematisch wird es, wenn Sie bereits unterwegs sind und Ihre Rückreise aufgrund eines Zwischenfalls gefährdet ist. Als Pauschalreisender haben Sie das Recht, entweder Ihr Geld zurückzuerhalten oder Ihre Reise zu Ende zu bringen.
Fazit: Achten Sie bei Ihrer nächsten Buchung auf entsprechende Gütesiegel oder fragen Sie gezielt danach. Es gibt ein gutes Gefühl, auf der sicheren Seite zu sein. Schöne Ferien!
Zum Autor: Marco Amos (56) ist Geschäftsführer des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Er ist Betriebswirt, lebt in Zürich, ist verheiratet und hat zwei Kinder.