Berufungsgericht kippt vorläufiges Abtreibungsverbot in Texas
Das Wichtigste in Kürze
- Kliniken müssen Schwangerschaftsabbrüche auch während Corona-Krise vornehmen.
In der Entscheidung des Berufungsgerichts in New Orleans vom Montagabend (Ortszeit) heisst es, Abtreibungen dürften nicht auf die Liste der «nicht dringenden» medizinischen Behandlungen gesetzt werden, die während der Coronavirus-Pandemie nicht ausgeführt werden. Frauenrechtsaktivisten zogen in Folge des Urteils am Dienstag einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zurück.
In Texas sind derzeit alle nicht dringlich notwendigen medizinischen Eingriffe untersagt, um Kapazitäten für die Behandlung von Coronavirus-Patienten freizuhalten. Die texanische Generalstaatsanwaltschaft hatte Abtreibungen in die Liste der vorerst untersagten Eingriffe aufgenommen, sofern keine Gefahr für das Leben der Frau besteht. Vier weitere US-Bundesstaaten folgten diesem Schritt.
Frauenrechtsaktivisten waren dagegen vor Gericht gezogen und eine einstweilige Verfügung zur Fortsetzung von Schwangerschaftsabbrüchen beantragt. Zwei Gerichtsentscheide, die den Aktivisten Recht gaben, waren jedoch von Berufungsgerichten gekippt worden.
Schwangerschaftsabbrüche sind seit Jahrzehnten eines der kontroversesten gesellschaftlichen und politischen Themen in den USA. Auch bei der Präsidentschaftswahl im November dürfte das Thema eine wichtige Rolle spielen.
Die Coronavirus-Krise bringt derzeit Krankenhäuser in Teilen der USA an ihre Belastungsgrenze. Landesweit wurden bereits mehr als 600.000 Coronavirus-Infektionen registriert, mehr als 25.000 Menschen starben.