Gesetz

New Yorker Museen müssen gestohlene Nazi-Raubkunst deklarieren

Carine Meier
Carine Meier

USA,

Gestohlene Nazi-Raubkunst in New Yorker Museen muss künftig als solche angeschrieben sein. Das verlangt ein neues Gesetz des US-Bundesstaates.

Metropolitan Museum New York
Das Metropolitan Museum in New York. Foto: Christina Horsten/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • In zahlreichen Museen rund um die Welt wird gestohlene Nazi-Raubkunst ausgestellt.
  • In New York muss diese aber künftig als solche mit einem Schild gekennzeichnet sein.
  • Das fordert ein neues Gesetz des US-Bundesstaates.

Während des Zweiten Weltkriegs haben die Nazis über 600'000 Kunstobjekte gestohlen, oft von jüdischen Besitzern. Diese wurden verkauft und sind heute auf der ganzen Welt verteilt und oft sogar in Museen ausgestellt.

Die Besucher dieser Ausstellungen sehen aber meist nur die schönen Objekte und nicht ihre unschöne Vergangenheit. Der US-Bundesstaat New York möchte dies jetzt ändern.

Sollen alle Museen Nazi-Raubkunst deklarieren müssen?

So fordert ein neues Gesetz, dass Museen deklarieren müssen, wenn es sich bei einem Gegenstand um Nazi-Raubkunst handelt. Dies soll für die Besucher nämlich klar ersichtlich sein.

Nazi-Raubkunst beschäftigt Museen immer wieder

Gestohlene Kunst war in den letzten Jahrzehnten immer wieder ein Thema, mit dem sich Museen weltweit beschäftigen mussten. Zahlreiche Objekte wurden den Nachkommen der ursprünglichen Besitzer zurückgegeben. Bei vielen anderen entschieden Gerichte, dass die Museen sie behalten dürfen, weil etwa die Beweislage nicht ausreichte.

In der Schweiz sorgte die Sammlung des Zürcher Waffenhändlers Emil Bührle wiederholt für Schlagzeilen. Eine Ausstellung im Kunsthaus Zürich geriet in die Kritik, weil sich unter den Objekten auch Nazi-Raubkunst befinden soll.

e. g. bührle
Blick in die Bührle-Sammlung im neuen Anbau im Kunsthaus Zürich. Die spektakuläre Bührle-Sammlung wird zum handfesten Skandal um Nazi-Fluchtgut, Verharmlosung und Geschichtsklitterung. - dpa

Die Schweiz war im Zweiten Weltkrieg eine Drehscheibe des Kunsthandels. Viele flüchtende Juden brachten ihre Besitztümer, darunter auch Kunstwerke, hier in Sicherheit oder verkauften sie. Diese zurückzubekommen, erweist sich für die Nachkommen der Betroffenen aber nun oft als schwierig.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) möchte derzeit auch eine Raubkunst-Kommission schaffen. Diesen Entscheid teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Die Kommission soll Empfehlungen abgeben für «gerechte und faire Lösungen».

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