Sam Bankman-Fried muss 25 Jahre ins Gefängnis

Redaktion
Redaktion, DPA

USA,

Der Richter hat am Donnerstag das Strafmass für Sam Bankman-Fried bekannt gegeben: Der Ex-Krypto-König muss für 25 Jahre in den Knast.

Sam Bankman-Fried
Sam Bankman-Fried war im November von Geschworenen schuldig gesprochen worden. (Archivbild) - Bebeto Matthews/AP/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ex-Krypto-König muss für 25 Jahre hinter Gitter.
  • Das hat der zuständige Richter am Donnerstag verkündet.
  • Sam Bankman-Fried war im November verurteilt worden.

Der Kryptowährungs-Unternehmer Sam Bankman-Fried wurde im November wegen Betrugs schuldig gesprochen. Nun ist klar: Der Ex-Krypto-König muss für 25 Jahre ins Gefängnis. Der zuständige New Yorker Richter Lewis Kaplan verkündete seine Entscheidung am Donnerstag, wie US-Medien aus dem Gerichtssaal berichteten.

Anwälte des 32-jährigen Gründers der Digitalgeld-Börse FTX prüfen bereits seit der Verurteilung im November eine Berufung.

100 Jahre Haft wären möglich gewesen

Kaplan blieb mit dem Strafmass zwischen den Vorstellungen der Ankläger und der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte 40 bis 50 Jahre Haft beantragt, Bankman-Frieds Anwälte hatten rund sechs Jahre Haft vorgeschlagen. Hätte Kaplan die vorgesehenen Strafen bei allen Anklagepunkten ausgeschöpft, wären es mehr als 100 Jahre Gefängnis geworden.

ftx gründer
Sam Bankman-Fried - AFP/Archiv

FTX, einer der grössten Handelsplätze für Kryptogeld wie Bitcoin, war Ende 2022 spektakulär zusammengebrochen. Bankman-Fried wurde auf den Bahamas festgenommen und an die USA ausgeliefert.

Während das Geschäft mit Kryptowährungen kompliziert sein kann, wurde Bankman-Fried am Ende klassischer Betrug zur Last gelegt: Veruntreuung von Kundenvermögen.

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Kommentare

Peter P. Odermatt

Da könnten die Schweizer Richter etwas lernen von den Amerikaner: Die setzen Kriminelle ins Gefängnis und lassen sie nicht raus so wie zB. bei Raiffeisen, Swissair etc. - Aber bei Vincenz wird der Fall ja jetzt neu aufgerollt und es erwischt ihn am Schluss vermutlich doch noch.

User #3198 (nicht angemeldet)

Er hätte das in der Schweiz machen sollen. Hätte 2 Jahre auf Bewährung gegeben, und ein paar tausend Franken Gerichtsgebühren.

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