Donald Trump verlangt vom US-Justizministerium eine hohe Summe als Schadenersatz für die FBI-Durchsuchung seines Anwesens.
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Trump war vergangenes Jahr wegen der Mitnahme geheimer Regierungsdokumente angeklagt worden – das Strafverfahren hatte die zuständige Richterin aber Mitte Juli eingestellt. (Archivbild) - Evan Vucci/AP/dpa

Der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump verlangt hohen Schadenersatz vom US-Justizministerium wegen der FBI-Durchsuchung seines Anwesens Mar-a-Lago vor rund zwei Jahren. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben seine Anwälte eine entsprechende Forderung bei der Behörde eingereicht. Übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge geht es um eine Summe in Höhe von 100 Millionen US-Dollar (rund 91 Millionen Euro). Das Justizministerium hat nun sechs Monate Zeit, um auf die Forderung zu reagieren.

Der ehemalige Präsident war vergangenes Jahr in der Affäre um die Mitnahme geheimer Regierungsdokumente auf Bundesebene angeklagt worden – das Strafverfahren hatte die zuständige Richterin aber Mitte Juli mit der Begründung eingestellt, es gebe Zweifel an der rechtmässigen Ernennung des Sonderermittlers in dem Fall. Dieser hat gegen die Entscheidung bereits Berufung eingelegt.

FBI durchsucht Trumps Villa

Trump wird die gesetzeswidrige Aufbewahrung höchst sensibler Informationen aus seiner Zeit als Präsident (2017 bis 2021) vorgeworfen. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchte die Bundespolizei FBI im August 2022 seine Villa in Florida und beschlagnahmte mehrere als streng geheim eingestufte Dokumenten-Sätze.

Trumps Anwälte berufen sie in ihrer Schadenersatzforderung auf ein Gesetz, das Privatpersonen vor Schädigung durch Regierungsangestellte schützt. Sie argumentieren, dass die Durchsuchung politisch motiviert und nicht rechtens gewesen sei. Das Verfahren habe demnach nicht nur erhebliche Rechtskosten für Trump verursacht, sondern auch seinen Ruf geschädigt.

Geringe Erfolgschancen für Trumps Forderung

Forderungen dieser Art werden allgemein nur geringe Erfolgschancen beigemessen. Diese Einschätzung betrifft auch den Fall von Trump. So dürfte die Durchsuchung von Mar-a-Lago auf juristisch festem Boden stehen: Ein Bundesrichter genehmigte sie nach monatelangen Ermittlungen und Verhandlungen mit Trumps Anwälten.

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