Asylbewerber

Abgelehnter Asylbewerber vor Gericht - Marokko weist ab

Marie Augustin
Marie Augustin

Deutschland,

Ein mutmasslich aus Marokko stammender Asylbewerber muss sich erneut vor Gericht verantworten. Eine Abschiebung gestaltet sich schwierig.

Marokko
Ein Angeklagter im Sitzungssaal des Gerichts. (Archivbild) - keystone

Der Prozess gegen den mutmasslich aus Marokko stammenden Tarik J. wurde am Amtsgericht Weimar (D) fortgesetzt. Der Mehrfachstraftäter muss sich wegen des Vorwurfs der versuchten Körperverletzung verantworten. Sein Asylgesuch war bereits abgelehnt worden.

Am Donnerstag sagten Zeugen und Polizisten bezüglich der Annahme aus, dass der Angeklagte im Juni 2023 einen Ukrainer mit einer Bierflasche angreifen wollte, wie die «Tagesschau» berichtet. Für eine derartige versuchte gefährliche Körperverletzung fehlten laut «MDR Thüringen» jedoch die Beweise. Vonseiten der Beamten sei es versäumt worden, den Tatort zu fotografieren.

Angeklagter laut Marokko kein Staatsbürger

Der Prozess soll nun am 29. August fortgeführt werden. Eine geplante Abschiebung des Mannes hatte sich zuletzt verzögert: Die marokkanische Regierung beteuert, dass es sich nicht um einen marokkanischen Staatsbürger handle.

Bundesratsmitglied Georg Maier setzt sich weiter für die Abschiebung des Mannes ein. Er sicherte zu, den Fall bis zur Ausweisung von Tarik J. zu verfolgen.

Bereits mit mehreren Delikten vorbestraft

Zuvor hatten sich der Kreis Weimarer Land und die Stadt Apolda per offenem Brief hilfesuchend an die Landesregierung gewandt. Landrätin Christiane Schmidt-Rose beschrieb den Angeklagten als nicht kontrollierbar.

Tarik J. werden mehrere andere Straftaten vorgeworfen: Neben Körperverletzungen handelt es sich dabei um Drogendelikte, Hehlerei und Beleidigung.

Kommentare

User #2623 (nicht angemeldet)

Da es sowieso nichts bringt soll Deutschland endlich mit diesen unnützen Grenzkontrollen aufhören, welche nur Stau und Zeitverlust und damit volkswirtschaftlichen Schaden verursachen. Die Schweiz soll endlich mal Klage dagegen einreichen.

User #2421 (nicht angemeldet)

DE ist sogar noch Vorbild für CH.

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