Telefon

Am Telefon: Darauf müssen Langzeitkranke nicht antworten

DPA
DPA

Deutschland,

Viele Wochen oder gar Monate: Wer lange arbeitsunfähig ist, bekommt Krankengeld von der Krankenkasse. Was, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin anruft und nachhakt, wie es einem geht?

Will die Krankenkasse wissen, wann man wieder arbeiten gehen kann, müssen Versicherte am Telefon keine Auskunft geben.
Will die Krankenkasse wissen, wann man wieder arbeiten gehen kann, müssen Versicherte am Telefon keine Auskunft geben. - Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • «Wann werden Sie denn voraussichtlich wieder arbeiten können?»: Bei langer Arbeitsunfähigkeit kann es vorkommen, dass die Krankenkasse anruft und sich nach dem Gesundheitszustand erkundigt.

Zu einer Auskunft am Telefon sind Versicherte laut der Zeitschrift «Finanztest» dann allerdings nicht verpflichtet (Ausgabe 3/2023).

Versicherte sollten in so einer Situation mit Bedacht antworten und sich nicht auf Diskussionen einlassen. Katharina Lorenz vom Sozialverband Deutschland rät in «Finanztest» zu dieser Strategie: «Weisen Sie freundlich, aber bestimmt darauf hin, dass Sie arbeitsunfähig sind, solange Ihre Krankschreibung gilt.»

Und: Fordert die Krankenkasse Versicherte am Telefon zu Auskünften auf, sollte man auf eine schriftliche Mitteilung bestehen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Kanton Genf
45 Interaktionen
«Grösseres Gewicht»
Fentanyl
197 Interaktionen
«Gut gewappnet»

MEHR IN NEWS

Brice Oligui Nguema Gabun
90,35 Prozent
Gaza
Laut WHO
2 Interaktionen
Palästina anerkennen
Josh Shapiro
Brandstiftung

MEHR TELEFON

Rami Malek
1 Interaktionen
Schummelei
Die Geissens
58 Interaktionen
Geld in Sekunden weg!
1 Interaktionen
Gibberlink
15 Interaktionen
Aargau

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Andrij Melnyk
6 Interaktionen
Ex-Botschafter
Piastri
1 Interaktionen
Frust bei Verstappen
Stuttgart  in der Bundesliga
1:2-Heimpleite