Astrazeneca: Deutsche klagt wegen möglichem Corona-Impfschaden

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Deutschland,

Nach einer Impfung gegen das Coronavirus erleidet eine Frau einen starken Hörschaden. Sie führt das auf den Impfstoff von Astrazeneca zurück.

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Coronaimpfung in Deutschland - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau verklagt Astrazeneca, weil sie nach der Corona-Impfung einen Hörverlust erlitt.
  • Die deutsche Zahnärztin fordert ein Schmerzensgeld.
  • Der Impfstoffhersteller will, dass die Klage vor dem Mainzer Landgericht abgewiesen wird.

Wegen eines möglichen Impfschadens im Zusammenhang mit dem Corona-Impfstoff von Astrazeneca klagt eine Frau vor dem Mainzer Landgericht. Sie fordert ein hohes Schmerzensgeld.

Nach ihrer Impfung im März 2021 habe sie einen kompletten Hörverlust erlitten. Dies sagte die Zahnärztin am Montag in dem Zivilprozess aus. Direkt nach der Impfung habe sie ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt. Sie habe sich gefühlt wie eine Schlaganfallpatientin.

In ihrer Klage gegen Astrazeneca fordert die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alte Frau ein Schmerzensgeld. Dieses soll nicht unter der Summe von 150'000 Euro liegen. Der Rechtsbeistand der beklagten Seite forderte, die Klage abzuweisen. Eine aussergerichtliche Einigung war zuvor nicht zustande gekommen.

Entscheidung im August?

Das Landgericht will am 21. August mitteilen, ob noch Gutachten zur Klärung des Falls erforderlich sind. Möglich ist nach Angaben der Richterin aber auch, dass zu dem Termin eine Entscheidung verkündet wird.

Sie habe sich aus Verantwortung gegenüber ihrer Familie, ihren Patienten und der Gesellschaft impfen lassen. Dies sagte die Zahnärztin im Verfahren aus. Über mögliche Nebenwirkungen und Risiken sei sie aber nicht ausreichend aufgeklärt worden.

Sie sei wegen des von der Berufsgenossenschaft anerkannten Hörschadens auf der rechten Seite lange krankgeschrieben gewesen. Jetzt habe sie immer noch Beschwerden. Im Herbst solle es eine berufliche Wiedereingliederung geben.

Impfung mit Astrazeneca ausgesetzt

Die Anwälte der Frau verwiesen in ihrer Klagebegründung auch auf die Situation im Frühjahr 2021. Damals waren Astrazeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt worden. Grund waren seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen.

Unter anderem die europäische Arzneimittelbehörde EMA nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko.

Die Anwälte von Astrazeneca verwiesen auf Diagnosen der behandelenden Ärzte, die bei der Frau einen Hörsturz festgestellt hatten. Die Ursachen dafür könnten vielfältig sein und müssten nichts mit der Impfung zu tun haben. Die Impfungen mit dem Covid-19-Wirkstoff des britisch-schwedischen Herstellers seien zwar kurzzeitig im Frühjahr 2021 ausgesetzt worden. Der Impfstoff sei aber immer zugelassen gewesen.

Landgericht wies Klage ab

Das Landgericht Hof in Bayern hatte im Januar die Klage einer Frau gegen Astrazeneca abgewiesen. Diese hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden die Firma auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt.

Das Gericht hatte seine Entscheidung begründet: Weder ein Produktfehler noch ein Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff konnte festgestellt werden. Mit der Berufung gegen die Entscheidung befasst sich im Juli nun das Oberlandesgericht Bamberg.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.

Kommentare

User #4523 (nicht angemeldet)

Was ist denn das hier? Ein Hörsturz wegen der Impfung ist ja ausserordentlich unwahrscheinlich... Zum mitschreiben: Corona war/ist Realität! Die Impfung hat viel Leid verhindert. Die Erde ist eine Kugel.

User #4318 (nicht angemeldet)

Ich verfolge das Thema seit Frühling 2020 auf nau.ch. Wahnsinn, wie sich die Meinungen betreffend diesen Covid-Spritzen geändert haben. Das lässt hoffen - Lektion gelernt.

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