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Brexit-Handelspakt: Unternehmen bleibt wenig Zeit für Umsetzung

Keystone-SDA
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Grossbritannien,

Nach der Einigung zwischen EU und Grossbritannien auf einen Brexit-Handelspakt bleibt den Unternehmen nur wenig Zeit zur Vorbereitung.

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Eine Flagge der Europäischen Union und eine Flagge von Grossbritannien wehen vor dem Parlament in Westminster. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • An Heiligabend haben die EU und Grossbritannien einen Brexit-Handelsdurchbruch verkündet.
  • Unternehmen auf beiden Seiten warten ungeduldig auf Details des Vertrags.
  • Es geht etwa um unterschiedliche Standards bei Produkt- und Lebensmittelsicherheit.

Nach der Einigung Brüssels und Londons auf ein Handels- und Kooperationsabkommen für die Zeit nach der Brexit-Übergangsphase wird mit Ungeduld auf weitere Details aus dem Abkommen gewartet. Beide Seiten veröffentlichten Zusammenfassungen des mehr als 1200 Seiten starken Vertragstexts.

Der britische Premierminister Boris Johnson hatte in gewohnt launiger Manier seinen Landsleuten das Vertragswerk sogar als Weihnachtslektüre empfohlen, doch das Abkommen liess zunächst auf sich warten.

Dass er es selbst gelesen hat, darf bezweifelt werden, denn er sagte, es werde keine non-tarifären Handelshemmnisse geben. Genau darauf müssen sich Unternehmen zu beiden Seiten des Ärmelkanals nun aber innerhalb weniger Tage vorbereiten. Gemeint sind damit beispielsweise unterschiedliche Standards bei der Produktsicherheit und der Lebensmittelsicherheit. Noch sind die Regeln auf beiden Seiten gleich, aber dennoch werden britische Unternehmen künftig die Einhaltung europäischer Standards nachweisen müssen.

Zollformalitäten müssen ab Januar 2021 eingehalten werden

Auch Zollformalitäten müssten ab Januar 2021 eingehalten werden, hiess es in einer Mitteilung der Germany Trade and Invest (GTAI), einem bundeseigenen Unternehmen, das unter anderem Informationen über ausländische Märkte bereitstellt. Da Grossbritannien Binnenmarkt und Zollunion verlasse, trete faktisch eine neue Zollgrenze in Kraft, sagte Stefanie Eich, Zoll-Expertin bei GTAI.

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Boris Johnson, Premierminister von Grossbritannien, spricht nach dem Durchbruch in den Brexit-Verhandlungen bei einer Pressekonferenz in der Downing Street. - dpa

Bei für den britischen Markt bestimmten Waren aus der EU müsse künftig nachgewiesen werden, dass sie auch tatsächlich aus der EU kommen. «Die Ursprungsregeln für einzelne Waren werden im Abkommen festgelegt. Deren Einhaltung muss dementsprechend nachgewiesen werden», so die Expertin.

Auch in Grossbritannien wurde mit Ungeduld auf die Veröffentlichung des Vertragstexts gewartet. «Firmen werden unverzüglich die Details studieren, sobald sie es können», sagte Tony Danker, Generaldirektor der britischen Unternehmensverbands CBI (Confederation of British Industry), nach der Verkündung des Durchbruchs.

Brexit-Durchbruch an Heiligabend

London und Brüssel hatten am Heiligabend einen Durchbruch bei den Gesprächen über einen gemeinsamen Handelspakt für die Zeit nach der Brexit-Übergangsphase verkündet. Mit dem Jahreswechsel verlässt das Vereinigte Königreich endgültig die Strukturen der Europäischen Union nach fast 40 Jahren Mitgliedschaft. Die schlimmsten Folgen der Scheidung sind damit abgewendet.

Auf europäischer Seite bleibt bis zum 31. Dezember nicht genug Zeit, um das Vertragswerk noch zu ratifizieren. Es soll zunächst provisorisch in Kraft treten. Das britische Parlament soll am 30. Dezember im Schnellverfahren ein Gesetz durchwinken, um dem Abkommen Wirksamkeit zu verschaffen.

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