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Entscheidung bald fällig: EU-Äquivalenz für Schweizer Datenschutz

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Belgien,

Die Schweiz fordert, dass ihr Datenschutzgesetz als gleichwertig gewertet wird, mit dem Gesetz der EU. Anfang Juni wird sich eine EU-Kommission dazu äussern.

Voraussichtlich am 3. Juni wird die EU-Kommission ihren Bericht vorstellen, in dem sie sich auch zur Schweizer Datenschutzäquivalenz äussert. (Archiv)
Voraussichtlich am 3. Juni wird die EU-Kommission ihren Bericht vorstellen, in dem sie sich auch zur Schweizer Datenschutzäquivalenz äussert. (Archiv) - sda - KEYSTONE/AP/JOERG SARBACH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz fordert, dass die EU ihr Datenschutzgesetz als gleichwertig anerkennt.
  • Die Gleichwertigkeit wurde bereits im Sommer 2019 von der EU abgelehnt.
  • Am 3. Juni muss die Brüsseler Behörde ihren Bericht präsentieren.

Die Schweiz möchte, dass die EU ihr Datenschutzgesetz als gleichwertig anerkennt. Voraussichtlich Anfang Juni wird sich die EU-Kommission dazu äussern. Die Äquivalenzanerkennung wäre für die Schweizer Wirtschaft äusserst wichtig.

Das Stichwort Äquivalenz dürfte unangenehme Erinnerungen hervorrufen. Denn im Sommer 2019 hatte die EU-Kommission wegen mangelnden Fortschritts beim Rahmenabkommen die Gleichwertigkeit der Schweizer Börse SIX verweigert.

Nun steht ein neuer Äquivalenzentscheid in Brüssel an: dieses Mal beim Datenschutz. Vorgesehen war, dass die EU-Kommission ihre Empfehlung dazu am 25. Mai abgeben wird.

Entscheid kommt am 3. Juni

Gemäss einer provisorischen Agenda wird die Brüsseler Behörde nun ihren Bericht am 3. Juni präsentieren.

Die Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und die Ratifizierung der neuen Datenschutz-Konvention des Europarates sind noch nicht festgelegt. Trotzdem geht man in der Schweiz davon aus, dass das Datenschutzgesetz von der EU als gleichwertig anerkannt werden wird.

Datenschutz
Die Räte haben sich betreffend der Datenschutz-Regelung geeinigt. - Keystone

Die parlamentarischen Arbeiten seien «weit fortgeschritten und können bald verabschiedet werden.» Das schreibt das Bundesamt für Justiz (BJ) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Nach unserer Ansicht wird damit ein dem europäischen Datenschutzstandard angemessenes Schutzniveau gewährleistet», heisst es weiter.

An eine Verknüpfung der Datenschutzäquivalenz und des Rahmenabkommens glaubt das BJ nicht: «Es gibt derzeit keine Anzeichen dafür, dass politische Kriterien berücksichtigt werden.»

Keine Äquivalenz bedeutet Mehraufwand

Verlöre die Schweiz wider Erwarten die Äquivalenz, würde dies für die Unternehmen «einen deutlichen administrativen Mehraufwand bedeuten», schreibt das BJ. «Ausserdem könnten Wettbewerbsnachteile entstehen.»

Mit wenigen Ausnahmen könnten dann nur noch Personendaten in die Schweiz übermittelt werden, wenn: «Geeignete Garantien zum Schutz dieser Daten vorgesehen» sind.

Datenschutz-
Ein Schloss liegt auf der Tastatur eines Computers (gestellte Aufnahme zum Thema: Datenschutz). - dpa

Schweizer KMU könnten sich ausserdem gezwungen sehen, standardisierte Datenschutz-Zusatzklauseln zu akzeptieren, die von Rechtsabteilungen grosser EU-Unternehmen ausgearbeitet wurden. Entweder die Schweizer KMU «schlucken» dann diese Standardklauseln oder aber sich müssen einen eigenen Juristen engagieren.

Ein Indikator, wie wichtig die Gleichwertigkeitsanerkennung des eigenen Datenschutzes durch die EU ist, zeigen die Beispiele Japan und die USA. Beide Länder haben der EU Zusatzgarantieren beim Datenschutz abgegeben, um ihre Unternehmen vor Nachteilen zu bewahren.

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