EU-Länder können «grüne» Technologien einfacher unterstützen
Heute Dienstag präsentierte die EU ihre neuen Beihilferegeln für Umwelt, Klima und Energie. Die Förderungen «grüner» Technologien soll einfacher werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Förderung umweltfreundlicher Technologien soll für EU-Staaten einfachen werden.
- Umweltschädliche Sektoren sollen dafür weniger unterstützt werden.
- So will man die EU-Klimaziel schneller und effizienter erreichen.
EU-Länder können umweltfreundliche Technologien künftig leichter fördern. Die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager präsentierte am Dienstag in Brüssel neue Beihilferegeln für die Bereiche Umwelt, Klima und Energie.
Demnach können Staaten etwa Projekte für Elektromobilität künftig besser finanziell unterstützen. Umweltschädliche Sektoren - etwa solche, die viele fossile Brennstoffe nutzen - sollen weniger staatliches Geld bekommen.
EU-Ziele sollen schneller erreicht werden
Vestager sagte, die neuen Regeln würden Investitionen der EU-Staaten unter anderem in erneuerbare Energien erleichtern, um die EU-Klimaziele schneller und effizienter zu erreichen. So wurden die Kategorien von förderfähigen Technologien ausgeweitet, die möglichen Finanzierungsbeträge erhöht und ihre Genehmigung vereinfacht. Besonders die Bereiche Verkehr und Gebäude sollen unterstützt werden, um den Energieverbrauch zu senken, etwa durch Massnahmen wie Ladesäulen für Elektroautos oder bessere Wanddämmungen.
Dagegen sollen Ermässigungen für besonders energieintensive Unternehmen angepasst werden. Unternehmen müssten sich etwa dazu verpflichten, ihre CO2-Emissionen zu verringern oder auszugleichen, um bestimmte Rabatte für ihre Stromkosten zu bekommen, heisst es in der Mitteilung der Kommission. Investitionen in Erdgas dürften nur in seltenen Fällen genehmigt werden, wenn sie mit den Klimazielen in Einklang stehen. Hilfen für die Stilllegung von Kohlekraftwerken sollen erleichtert werden.
Formell sollen die neuen Regeln im Januar 2022 angenommen werden, wie die Kommission bekanntgab. Die Mitgliedstaaten haben dann bis 2024 Zeit zur Umsetzung.