Finnisches Parlament billigt umstrittenes Gesetz gegen Migranten
Das EU-Land Finnland gibt sich im Kampf gegen sogenannte instrumentalisierte Migration durch Russland ein neues Gesetz. Damit sollen Migranten an der Grenze zu Russland leichter abgewiesen werden können. Das finnische Parlament stimmte mit der erforderlichen Mehrheit für einen umstrittenen Regierungsvorschlag.
Damit erhält die konservativ-rechte Regierung die Befugnis, Asylbewerber an der Grenze direkt zurückzuweisen, ohne ihre Anträge zu bearbeiten. Präsident Alexander Stubb muss das sogenannte Abweisungsgesetz noch unterzeichnen, bevor es in Kraft tritt. Es soll dann vorübergehend für ein Jahr gelten.
Für die Billigung des Dringlichkeitsantrags für das Notstandsgesetz war eine Fünf-Sechstel-Mehrheit notwendig, die mit 167 Stimmen bei 31 Gegenstimmen knapp erreicht wurde. Demonstranten störten die lange Parlamentsdebatte vor dem Votum. Sie riefen von den Zuschauerrängen, dass Finnland den Rechtsstaat zerstöre und kein Mensch illegal sei.
Kritik am neuen Abweisungsgesetz
Finnische Rechtsexperten sind der Ansicht, dass das Gesetz unvereinbar mit EU-Recht und teils auch mit dem finnischen Grundgesetz sei. Befürworter halten es dagegen für unerlässlich, um externe Akteure daran zu hindern, Migration als Mittel zur feindlichen Einflussnahme auf Finnland und die EU zu nutzen.
Finnland grenzt auf einer Länge von 1340 Kilometern an Russland. An den Übergängen hatte der finnische Grenzschutz im Herbst 2023 eine sprunghaft gestiegene Zahl von Asylbewerbern vor allem aus dem Nahen Osten registriert, die ohne die erforderlichen Papiere aus Russland einreisten und in Finnland Asyl beantragten.
Instrumentalisierte Migration durch Russland
Helsinki warf Moskau daraufhin vor, instrumentalisierte Migration zu betreiben und diese Menschen absichtlich an die Grenze zu bringen, um das nordische EU- und Nato-Land vor Probleme zu stellen. Der Kreml dementierte das.
Als Reaktion auf die Lage hatte die finnische Regierung die Grenze bereits Ende 2023 für geschlossen erklärt und diese Massnahme immer wieder verlängert, zuletzt im April auf unbestimmte Zeit. Das bedeutet unter anderem auch, dass Migranten an den Grenzübergängen keine Asylanträge stellen können.