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Missbrauch von Kindern: Fotograf zu Haftstrafe verurteilt

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Deutschland,

Ein Fotograf soll sich höchst manipulativ das Vertrauen von Kinder-Models erschlichen haben. Drei Fälle des sexuellen Missbrauchs werden ihm zur Last gelegt. Nun ist das Urteil gefallen.

Im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kinder-Fotomodels ist das Urteil am Kölner Landgericht gefallen.
Im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Kinder-Fotomodels ist das Urteil am Kölner Landgericht gefallen. - Oliver Berg/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Andrang vor dem Saal des Kölner Landgerichts war gross: Rund 30 Zuschauer wollten dabei sein, als die 10.

Grosse Strafkammer ihr Urteil gegen einen Fotografen verkündete, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kinder-Models angeklagt war. Am Ende verurteilte das Gericht den Mann am Mittwoch wegen vierfachen schweren sexuellen Missbrauchs von drei Jungen zu vier Jahren und zehn Monaten Haft. In den restlichen zwölf angeklagten Fällen zu Lasten von drei weiteren Kinder-Fotomodels ergingen Freisprüche.

Dennoch hatte das Gericht nach eigenen Angaben auch in diesen Fällen den Eindruck gewonnen, dass das, was die mutmasslichen Opfer in nicht öffentlichen Verhandlungen ausgesagt hatten, «grundsätzlich zutreffend» gewesen sei. Da die Geschehnisse zum Teil aber viele Jahre zurücklagen, hätten die für eine Verurteilung notwendigen konkreten Feststellungen nicht mehr getroffen werden können.

«Hochgradig manipulativ»

Laut Urteil hat sich der Mann in der Zeit von 1999 bis 2006 an den damals unter 14 Jahre alten Jungen vergangen. Seine sexuellen Übergriffe bereitete er demnach «hochgradig manipulativ» vor. Als Fotograf von Kindermode habe er gezielt Kontakt zu «männlichen, vorpubertären» Kinder-Fotomodels gesucht, sich als väterlicher Freund gegeben und ein fast familiäres Verhältnis aufgebaut. Er habe mit den Jungen Freizeit verbracht, mit ihnen in seiner Penthouse-Wohnung Playstation gespielt, ihnen teure Geschenke gemacht oder sie mitgenommen auf Fernreisen, unter anderem auf die Malediven.

Ganz bewusst habe der Angeklagte «mit dem Fokus einen sexuellen Missbrauch zu begehen» gute Beziehungen zu den Eltern, insbesondere zu den Müttern seiner späteren Opfer aufgebaut. Im Falle seines ersten Opfers im Jahr 1999 sei der Angeklagte mit den Eltern sogar so gut befreundet gewesen, dass er Patenonkel des Jungen geworden sei.

Fotograf bestreitet die Vorwürfe

Der Fotograf hatte im Prozess geschwiegen, die Vorwürfe über seine Verteidiger aber bestreiten lassen. Diese hatten wiederholt von einem Komplott gegen ihren Mandanten gesprochen: Demnach sei der Deutsche Opfer von Müttern ehemaliger Kinder-Fotomodels, die mit ihrer Zuneigung beim Angeklagten «abgeblitzt» seien, sowie von ehemaligen, im Streit ausgeschiedenen Mitarbeitern. Der Vorsitzende Richter widersprach dem in der Urteilsbegründung deutlich: «Es gab keine Verschwörung.»

Strafmildernd wertete die Kammer unter anderem, dass der Angeklagte mit der Verurteilung «beruflich vernichtet» sei, «zumindest im Bereich der Kinderfotografie». Als strafschärfend sah das Gericht das planvolle und «konsequent umgesetzte» Vorgehen.

Die Kammer setzte den Untersuchungshaftbefehl gegen den Fotografen ausser Kraft. So verliess der Angeklagte das Gerichtsgebäude nach rund 15 Monaten in der JVA Köln-Ossendorf auf freiem Fuss. Sollte das Urteil in dieser Form rechtskräftig werden, erhielte er irgendwann einen Termin zum Haftantritt. Die Staatsanwaltschaft erhob noch im Saal Beschwerde gegen die Haftverschonung. Das Verteidiger-Team kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen.

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