Online-Shopping: EU-Prüfer fordern mehr Verbraucherschutz
Die EU-Prüfer fordern besseren Schutz gegen Geoblocking beim Online-Einkauf.
Konsumentinnen und Konsumenten in der EU sollten nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs besser gegen Diskriminierung beim Online-Shopping geschützt werden. Die Prüfer empfehlen, die geltenden Durchsetzungsregeln gegen sogenanntes Geoblocking zu verschärfen und einheitlich zu gestalten. So heisst es in einer Pressemitteilung des Rechnungshofs.
Ausserdem sollten Kunden besser über mögliche Hilfe und Schutz informiert werden. Beim Geoblocking wird beispielsweise der Zugang zu Online-Angeboten – je nachdem aus welchem EU-Land man darauf zugreift – eingeschränkt oder ganz gesperrt.
Geoblocking nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt
Das kann bedeuten, dass Verbraucher bestimmte Produkte aus dem Ausland nicht bestellen können oder ihnen andere Preise angezeigt werden. Zum Schutz der Verbraucher gibt es deswegen EU-Vorschriften, die diese Art von Diskriminierung verbieten.
Geoblocking ist nur ausnahmsweise erlaubt. Etwa wenn unterschiedliche Gesetze gelten, wie bei Altersgrenzen für den Kauf von Alkohol.
Wenn sich Händler nicht an das Geoblocking-Verbot halten, sei nicht klar, welcher Mitgliedstaat – also ob das Land des Kunden oder das des Anbieters – Bussgelder verhängen solle. Es gebe auch grosse Unterschiede bei der Höhe der Bussgelder. Die Mindeststrafen reichten «von 26 Euro bis 900'000 Euro und die Höchstgeldbussen von 1448 Euro bis fünf Millionen Euro», heisst es im Bericht der Prüfer.