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Pfusch-Arzt spritzte dreckiges Narkosemittel – Kind tot

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Deutschland,

Ein Arzt muss in Deutschland für den Tod eines Mädchens und versuchten Totschlags an drei Kindern ins Gefängnis. Er spritzte ihnen verunreinigtes Narkosemittel.

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Ein kleines Mädchen ist beim Zahnarzt gestorben, weil ihm verunreinigtes Narkosemittel gespritzt wurde. (Symbolbild) - Rolf Vennenbernd/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Narkosearzt erhält über 10 Jahre Haft wegen Totschlags und versuchten Totschlags.
  • Ein vierjähriges Mädchen starb, zwei weitere Kinder überlebten nur knapp.
  • Die Kinder erlitten eine Blutvergiftung durch ein verunreinigtes Narkosemittel.

Ein Narkosearzt ist in Deutschland unter anderem wegen Totschlags eines Mädchens zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden.

Bei den Fällen der drei überlebenden Kinder handle es sich um versuchten Totschlag durch Unterlassen. Dies sagte die Vorsitzende Richterin des Frankfurter Landgerichts bei ihrer Urteilsbegründung.

Einen Tod der Kinder habe der heute 67-Jährige zwar nicht beabsichtigt, jedoch billigend in Kauf genommen. «Er hatte wohl gehofft, wenn auch ohne begründeten Anlass, dass alles gut gehen würde.» Der Anästhesist nahm das Urteil ohne äusserliche Regung auf.

Pfusch-Arzt: «Nicht so eine grosse Welle machen»

Der Deutsche hatte in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunuskreis) im September 2021 insgesamt vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Zudem hatte er weitere eklatante Hygienefehler begangen. Die kleinen Patienten erlitten eine Blutvergiftung, das vierjährige Mädchen starb in der Nacht auf dem Zahnarztstuhl.

Landgericht
Das Frankfurter Landgericht. Hier wurde der Narkosearzt verurteilt. - keystone

Trotzdem wiegelte der Mann an den folgenden Tagen die Nachfragen der besorgten Eltern der drei weiteren Kindern ab.

Er sagte zu der Zahnärztin, man solle «nicht so eine grosse Welle machen». Schliesslich brachten die Eltern ihre Kinder trotzdem in die Klinik, ein Junge und ein Mädchen überlebten nur knapp. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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